Burgenländische Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe unterstützt Mieter mit unzumutbarer Belastung durch den Wohnungsaufwand und wird nach Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten bemessen.

Förderung im Überblick

Aktiv

Mögliche Förderhöhe
Nicht rückzahlbarer Zuschuss, abhängig von Haushaltsgröße, Einkommen, Bemessungsgrundlage und zumutbarem Wohnungsaufwand; höchstens 5 Euro je Quadratmeter anrechenbarer Wohnfläche.
Antragsfrist
Laufende Antragstellung; die Bewilligung erfolgt jeweils für die Dauer eines Jahres.

Förderung passend für

Bundesland
Burgenland
Zielgruppe
Einkommensschwache Haushalte Mieter Privatpersonen
Gebäudeart
Hauptwohnsitz Mietwohnung Wohnung
Vorhaben
leistbares Wohnen Wohnbeihilfe

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Mieter mit Hauptwohnsitz im Förderobjekt, insbesondere an sozial- und einkommensschwächere Haushalte, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was wird gefördert?

Unterstützt wird der zumutbare Wohnungsaufwand einer Mietwohnung unter Berücksichtigung der anrechenbaren Wohnfläche.

Förderhöhe

Die Höhe wird individuell ermittelt und kann maximal 5 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Beträge bis 10 Euro monatlich werden nicht gewährt.

Wichtige Voraussetzungen

Maßgeblich sind unter anderem Hauptwohnsitz, Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, Haushaltsgröße, Einkommen, Mietbelastung und die weiteren Nachweise der Richtlinie.

Ablauf der Antragstellung

Der Antrag kann online, postalisch oder elektronisch mit den erforderlichen Miet-, Haushalts- und Einkommensnachweisen gestellt werden.

Fristen und Gültigkeit

Anträge sind laufend möglich; eine Förderung wird jeweils für ein Jahr gewährt und frühestens ab dem Monat nach Einlangen des Ansuchens ausbezahlt.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Vor Einreichung sollten Mietzinsbestandteile und erforderliche Nachweise vollständig aufgeschlüsselt werden.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Die Gewährung setzt die individuelle Prüfung der Förderstelle voraus.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.