Burgenländische Wohnbauförderung – Sanierung allgemein

Das Land Burgenland unterstützt allgemeine Sanierungen, thermische Verbesserungen und barrierefreie Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden.

Förderung im Überblick

Aktiv

Mögliche Förderhöhe
Die Förderhöhe richtet sich nach der konkreten Maßnahme und den jeweils geltenden Bestimmungen der Burgenländischen Wohnbauförderung; es wird kein pauschaler Höchstbetrag ausgewiesen.
Antragsfrist
Kein fixes Enddatum veröffentlicht; Antragstellung nach den aktuellen Vorgaben und solange Budgetmittel verfügbar sind.

Förderung passend für

Bundesland
Burgenland
Zielgruppe
Eigentümer Privatpersonen Wohnungseigentümer
Gebäudeart
Einfamilienhaus Gruppenwohnbau Reihenhaus Wohnheim Wohnung
Vorhaben
Außentüren Barrierefreiheit Dämmung Fenster Fernwärme Sanierung thermische Sanierung

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt können Eigentümer, Wohnungseigentümer und sonstige nach der Burgenländischen Wohnbauförderung berechtigte Personen sein.

Was wird gefördert?

Förderbar sind unter anderem Wärmeschutzmaßnahmen, Fenster, Außentüren, Dächer, Kellerdecken, Fernwärmeanschlüsse, Sanitär- und Heizungsanlagen sowie barrierefreie Maßnahmen.

Förderhöhe

Die konkrete Förderung hängt von Maßnahme, Kosten und Richtlinie ab. Eine pauschale Förderhöhe lässt sich aus der offiziellen Übersichtsseite nicht ableiten.

Wichtige Voraussetzungen

Die Baubewilligung muss grundsätzlich mindestens 20 Jahre zurückliegen; für Barrierefreiheit bestehen Ausnahmen. Jedem Ansuchen ist grundsätzlich ein Energieausweis anzuschließen.

Ablauf der Antragstellung

Das Ansuchen ist mit den von der Förderstelle verlangten Nachweisen, Kostenunterlagen und dem Energieausweis einzureichen.

Fristen und Gültigkeit

Die offizielle Seite nennt kein fixes Programmende. Es gelten die zum Einreichzeitpunkt veröffentlichten Vorgaben.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Vor Auftrag oder Baubeginn ist mit der Förderstelle zu klären, welche Maßnahmen und Rechnungen anerkannt werden und wann das Ansuchen einzubringen ist.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Eine Zusage ist nur nach Prüfung und nach Maßgabe der verfügbaren Fördermittel möglich.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.