Wer wird gefördert?
Förderberechtigt können Eigentümer, Wohnungseigentümer und sonstige nach der Burgenländischen Wohnbauförderung berechtigte Personen sein.
Was wird gefördert?
Förderbar sind unter anderem Wärmeschutzmaßnahmen, Fenster, Außentüren, Dächer, Kellerdecken, Fernwärmeanschlüsse, Sanitär- und Heizungsanlagen sowie barrierefreie Maßnahmen.
Förderhöhe
Die konkrete Förderung hängt von Maßnahme, Kosten und Richtlinie ab. Eine pauschale Förderhöhe lässt sich aus der offiziellen Übersichtsseite nicht ableiten.
Wichtige Voraussetzungen
Die Baubewilligung muss grundsätzlich mindestens 20 Jahre zurückliegen; für Barrierefreiheit bestehen Ausnahmen. Jedem Ansuchen ist grundsätzlich ein Energieausweis anzuschließen.
Ablauf der Antragstellung
Das Ansuchen ist mit den von der Förderstelle verlangten Nachweisen, Kostenunterlagen und dem Energieausweis einzureichen.
Fristen und Gültigkeit
Die offizielle Seite nennt kein fixes Programmende. Es gelten die zum Einreichzeitpunkt veröffentlichten Vorgaben.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Vor Auftrag oder Baubeginn ist mit der Förderstelle zu klären, welche Maßnahmen und Rechnungen anerkannt werden und wann das Ansuchen einzubringen ist.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Eine Zusage ist nur nach Prüfung und nach Maßgabe der verfügbaren Fördermittel möglich.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.