Beendet
Wer wird gefördert?
Das Programm richtete sich an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Für die Teilnahme war eine gültige LFBIS-Betriebsnummer erforderlich.
Was wird gefördert?
Gefördert wurden ein professionelles Gesamtenergiekonzept sowie darauf aufbauende kombinierte Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Speicherung, E-Mobilität und Energiemanagement.
Wichtige Voraussetzungen
- Für Modul 2 war ein höchstens drei Jahre altes Gesamtenergiekonzept erforderlich.
- Mindestens drei neue Maßnahmen aus mindestens zwei Handlungsfeldern mussten kombiniert werden.
- Die Antragstellung musste vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder dem Baubeginn erfolgen.
- Die Förderaktion wurde am 28. April 2026 wegen ausgeschöpfter Budgetmittel vorzeitig beendet.
Förderhöhe
Für kombinierte Investitionsmaßnahmen waren maximal 100.000 Euro pro Betrieb vorgesehen. Das gesamte Programmbudget betrug 4 Millionen Euro.
So funktioniert die Antragstellung
Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Förderaktion wurde am 28. April 2026 wegen ausgeschöpfter Budgetmittel vorzeitig beendet. Der 13. November 2026 um 12:00 Uhr war lediglich als ursprünglich spätester Einreichtermin vorgesehen.
Was sollte vor Beginn beachtet werden?
Diese Darstellung dient der historischen Einordnung. Sie enthält keinen Antragsbutton und begründet keine Fördermöglichkeit. Für bereits eingereichte Vorhaben bleiben die Mitteilungen und Bedingungen der zuständigen Abwicklungsstelle maßgeblich.