Energieautarke Bauernhöfe 2025

Das beendete Programm unterstützte land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei Energiekonzepten und kombinierten Investitionen für erneuerbare Eigenversorgung.

Förderung im Überblick

Beendet

Gültigkeitszeitraum
Galt vom 25. März 2026 bis 28. April 2026
Mögliche Förderhöhe
Maximal 100.000 Euro pro Betrieb für kombinierte Investitionsmaßnahmen. Das Programmbudget betrug 4 Millionen Euro.
Antragsfrist
Die Aktion wurde wegen ausgeschöpfter Budgetmittel vorzeitig beendet. Der ursprünglich vorgesehene späteste Einreichtermin war 13. November 2026 um 12:00 Uhr.

Förderung passend für

Bundesland
Österreichweit
Zielgruppe
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Gebäudeart
Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
Vorhaben
E-Mobilität Energieeffizienz Energiekonzept Energiemanagement erneuerbare Energie Stromspeicher

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
26. Juli 2026

Beendet

Wer wird gefördert?

Das Programm richtete sich an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Für die Teilnahme war eine gültige LFBIS-Betriebsnummer erforderlich.

Was wird gefördert?

Gefördert wurden ein professionelles Gesamtenergiekonzept sowie darauf aufbauende kombinierte Investitionen in Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Speicherung, E-Mobilität und Energiemanagement.

Wichtige Voraussetzungen

  • Für Modul 2 war ein höchstens drei Jahre altes Gesamtenergiekonzept erforderlich.
  • Mindestens drei neue Maßnahmen aus mindestens zwei Handlungsfeldern mussten kombiniert werden.
  • Die Antragstellung musste vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder dem Baubeginn erfolgen.
  • Die Förderaktion wurde am 28. April 2026 wegen ausgeschöpfter Budgetmittel vorzeitig beendet.

Förderhöhe

Für kombinierte Investitionsmaßnahmen waren maximal 100.000 Euro pro Betrieb vorgesehen. Das gesamte Programmbudget betrug 4 Millionen Euro.

So funktioniert die Antragstellung

Neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Förderaktion wurde am 28. April 2026 wegen ausgeschöpfter Budgetmittel vorzeitig beendet. Der 13. November 2026 um 12:00 Uhr war lediglich als ursprünglich spätester Einreichtermin vorgesehen.

Was sollte vor Beginn beachtet werden?

Diese Darstellung dient der historischen Einordnung. Sie enthält keinen Antragsbutton und begründet keine Fördermöglichkeit. Für bereits eingereichte Vorhaben bleiben die Mitteilungen und Bedingungen der zuständigen Abwicklungsstelle maßgeblich.