EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Speicher 2026

Investitionszuschuss für neue Photovoltaikanlagen, Erweiterungen und Stromspeicher, die gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage beantragt werden.

Förderung im Überblick

Geplant

Gültigkeitszeitraum
Geplant vom 8. Oktober 2026 bis 22. Oktober 2026
Mögliche Förderhöhe
Kategorie A bis 10 kWp: 150 Euro/kWp. Kategorie B über 10 bis 20 kWp: 140 Euro/kWp. Kategorie C über 20 bis 100 kWp: maximal 130 Euro/kWp. Kategorie D über 100 kWp: maximal 120 Euro/kWp. Stromspeicher: 150 Euro/kWh, maximal 50 kWh. Insgesamt maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten.
Antragsfrist
Der dritte Fördercall 2026 ist vom 08.10.2026 bis 22.10.2026 vorgesehen. Die Einreichung erfolgt während des geöffneten Calls.

Förderung passend für

Bundesland
Österreichweit
Zielgruppe
Anlagenbetreiber Privatpersonen
Gebäudeart
Gebäude und geeignete Anlagenstandorte
Vorhaben
Photovoltaik Stromspeicher

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
26. Juli 2026

Geplant

Wer wird gefördert?

Der EAG-Investitionszuschuss richtet sich an Personen und Organisationen, die eine neue Photovoltaikanlage oder eine Erweiterung umsetzen möchten. Die Einordnung erfolgt nach der Engpassleistung in die Kategorien A bis D. Vor der Ticketziehung sollte geprüft werden, welche Kategorie für die geplante Anlage gilt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind neue Photovoltaikanlagen und Erweiterungen bestehender Photovoltaikanlagen. Ein Stromspeicher kann nur gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage beantragt werden. Eine bloße Erweiterung eines bereits vorhandenen Speichers ist nicht umfasst.

Der beantragte Speicher muss eine nutzbare Kapazität von mindestens 0,5 kWh je kWp Photovoltaikleistung erreichen. Berücksichtigt werden höchstens 50 kWh Speicherkapazität.

Wichtige Voraussetzungen

  • Alle für das Vorhaben erforderlichen Genehmigungen müssen bereits bei der Ticketziehung vorliegen.
  • Für den Einspeisezählpunkt ist ein Angebot oder eine entsprechende Bestätigung erforderlich.
  • Der erstmalige Förderantrag muss vor der Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden.
  • Speicher sind nur zusammen mit einer Photovoltaikanlage förderfähig.
  • Eine Erweiterung eines bestehenden Stromspeichers ist ausgeschlossen.

So funktioniert die Antragstellung

Die Einreichung beginnt mit der Ticketziehung während eines geöffneten Fördercalls. Der dritte Fördercall 2026 ist für den Zeitraum vom 8. Oktober bis 22. Oktober 2026 vorgesehen. In den Kategorien A und B richtet sich die Reihung grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Tickets.

Nach der Fertigstellung folgt die Endabrechnung. Dafür werden insbesondere Rechnungen, Zahlungsbelege, Fotos und das erforderliche Prüfprotokoll benötigt. Die Unterlagen sollten eindeutig der beantragten Anlage zugeordnet werden können.

Was sollte vor Beginn beachtet werden?

Genehmigungen, Netzthemen und der Einspeisezählpunkt sollten rechtzeitig geklärt werden. Besonders wichtig ist die zeitliche Reihenfolge: Der erstmalige Förderantrag muss vor der Inbetriebnahme erfolgen. Eine zu frühe Inbetriebnahme kann daher die Förderfähigkeit gefährden.

Die erforderlichen Genehmigungen, die Bestätigung zum Einspeisezählpunkt und die technischen Eckdaten sollten deshalb schon vor Beginn vollständig und prüfbar vorliegen. Termine und verfügbare Mittel können sich ändern. Vor Ticketziehung und Umsetzung sind der aktuelle Förderkalender und die veröffentlichten Bedingungen der EAG-Abwicklungsstelle maßgeblich; eine Förderung kann nicht zugesichert werden.