Energiegemeinschaften 2025

Das Programm unterstützt die Weiterentwicklung bestehender aktiver Energiegemeinschaften durch Erweiterung, Digitalisierung, Automatisierung und intelligente Steuerung.

Förderung im Überblick

Aktiv

Gültigkeitszeitraum
Gültig vom 20. Jänner 2026 bis 30. September 2026
Mögliche Förderhöhe
Projektabhängig gemäß Förderleitfaden. Das gesamte Programmbudget beträgt 5,3 Millionen Euro. Keine individuelle Maximalförderung veröffentlicht.
Antragsfrist
30. September 2026 um 12:00 Uhr. Eine frühere Schließung bei Budgetausschöpfung ist möglich.

Förderung passend für

Bundesland
Österreichweit
Zielgruppe
Gemeinden Privatpersonen sonstige Organisationen Unternehmen
Gebäudeart
Bestehende aktive Energiegemeinschaften gemeinschaftliche Energieanlagen
Vorhaben
Automatisierung Digitalisierung Energiegemeinschaft Energiemanagement

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
26. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an bestehende aktive Energiegemeinschaften und gemeinschaftliche Energieanlagen. Beteiligte können Privatpersonen, Gemeinden, Unternehmen und sonstige Organisationen sein.

Was wird gefördert?

Unterstützt wird die Weiterentwicklung bestehender Gemeinschaften, etwa durch neue Teilnehmende, bewusstseinsbildende Maßnahmen, Digitalisierung, Automatisierung, bessere Prognosen und intelligente Steuerung.

Wichtige Voraussetzungen

  • Die Energiegemeinschaft muss bereits bestehen und aktiv sein.
  • Das Vorhaben muss einem oder beiden veröffentlichten Ausschreibungsschwerpunkten entsprechen.
  • Förderfähig sind Dienstleistungen und unterstützende Anschaffungen.
  • Die Reihung erfolgt nach dem Eingangsdatum.

Förderhöhe

Die konkrete Förderung richtet sich nach Projekt und Förderleitfaden. Das gesamte Programmbudget beträgt 5,3 Millionen Euro; eine individuelle Maximalförderung ist auf der Programmseite nicht angegeben.

So funktioniert die Antragstellung

Anträge können innerhalb des Einreichzeitraums vom 20. Januar 2026 um 10:00 Uhr bis 30. September 2026 um 12:00 Uhr eingebracht werden. Bei ausgeschöpftem Budget kann die Einreichung früher schließen.

Was sollte vor Beginn beachtet werden?

Projektumfang, bestehende Aktivität der Gemeinschaft und Übereinstimmung mit den Schwerpunkten sollten vor Einreichung belegt werden. Die Eingangsreihung und das begrenzte Budget bedeuten, dass keine Förderung zugesichert werden kann.