Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Unternehmen, Gemeinden und Vereine mit einem geeigneten Netzanschluss auf Netzebene 6 oder 7.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Anschaffung, Installation und Konfiguration kommunikationsfähiger automatisierter Energiemanagementsysteme mit dem im Leitfaden definierten Mindestfunktionsumfang.
Förderhöhe
Der Investitionskostenzuschuss beträgt laut Leitfaden bis zu 30 Prozent und höchstens 20.000 Euro pro Projekt beziehungsweise Standort.
Wichtige Voraussetzungen
Das System muss geeignete Verbraucher, Speicher und Erzeugungsanlagen automatisiert steuern; für fünf Jahre ist eine vorgegebene Betriebsoption einzuhalten.
Ablauf der Antragstellung
Die Einreichung erfolgt über die offizielle Abwicklungsstelle mit technischen Angaben, Kosten und den im Leitfaden verlangten Nachweisen.
Fristen und Gültigkeit
Einreichungen sind vom 23. Juni 2026 bis 15. April 2027 um 12:00 Uhr möglich, sofern das Budget nicht früher ausgeschöpft ist.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Vor Bestellung oder Projektbeginn sind Förderfähigkeit, Netzebene, Mindestfunktionsumfang und zulässiger Beginn anhand des Leitfadens zu prüfen.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Für diese Zielgruppe sind bis zu 2,45 Millionen Euro vorgesehen; eine frühere Schließung bei Budgetausschöpfung ist möglich.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.