Energiemanagement – Flexibilisierung im Verteilnetz: Private Haushalte 2026

Gefördert werden automatisierte Energiemanagementsysteme, die mindestens zwei Komponenten wie Photovoltaikanlage, Stromspeicher, Ladestelle oder Wärmepumpe steuern.

Förderung im Überblick

Aktiv

Gültigkeitszeitraum
Gültig vom 23. Juni 2026 bis 15. April 2027
Mögliche Förderhöhe
50 % der förderfähigen Kosten, maximal 600 Euro. Bei Teilnahme an einer ausgewählten Begleitforschung ist eine zusätzliche Bonuszahlung von 100 Euro möglich.
Antragsfrist
Registrierung längstens bis 15.04.2027 um 12:00 Uhr und nur, solange Budgetmittel verfügbar sind. Nach der Registrierung muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt werden.

Förderung passend für

Bundesland
Österreichweit
Zielgruppe
Privatpersonen
Gebäudeart
Privater Wohnstandort
Vorhaben
Energiemanagement

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
26. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich österreichweit an Privatpersonen mit einem haushaltsüblichen Netzanschluss auf Netzebene 7. Pro Person und Standort kann nur ein Antrag gestellt werden. Ob das konkrete Vorhaben alle Bedingungen erfüllt, sollte vor einer Beauftragung anhand der aktuellen Unterlagen der offiziellen Abwicklungsstelle geprüft werden.

Was wird gefördert?

Unterstützt wird die neue Einrichtung eines automatisierten und kommunikationsfähigen Energiemanagementsystems. Das System muss mindestens zwei energierelevante Komponenten steuern können, etwa eine Photovoltaikanlage, einen Stromspeicher, eine Ladestelle oder eine Wärmepumpe.

Eine Lösung, die ausschließlich den Eigenverbrauch optimiert, reicht nicht aus. Entscheidend ist die vorgesehene Flexibilisierung im Verteilnetz und die technisch geeignete Kommunikation zwischen dem Managementsystem und den eingebundenen Komponenten.

Wichtige Voraussetzungen

  • Das Energiemanagementsystem muss neu errichtet werden.
  • Die vollständige Installation muss durch eine Fachfirma erfolgen.
  • Mindestens zwei geeignete Komponenten müssen steuerbar eingebunden sein.
  • Das System muss mindestens fünf Jahre ordnungsgemäß betrieben werden.
  • Für dieselbe Person und denselben Standort ist nur ein Antrag vorgesehen.

So funktioniert die Antragstellung

Das Verfahren besteht aus zwei Schritten: zuerst der Registrierung und danach dem eigentlichen Antrag. Nach erfolgreicher Registrierung sind die Förderungsmittel für das Projekt reserviert. Der vollständige Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach der Registrierung gestellt werden.

Die Registrierung ist nur möglich, solange Budget vorhanden ist, längstens bis 15. April 2027 um 12:00 Uhr. Für die Einreichung sollten die geforderten technischen Angaben und Nachweise vollständig vorbereitet werden.

Was sollte vor Beginn beachtet werden?

Rechnungen mit einem Datum vor der Registrierung werden nicht anerkannt. Deshalb sollte vor Bestellung, Lieferung, Installation oder Rechnungslegung geklärt werden, wann die Registrierung erfolgen muss. Angebote und die technische Planung können vorab mit der ausführenden Fachfirma abgestimmt werden.

Eine positive Förderung kann nicht garantiert werden. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Registrierung und Antragstellung veröffentlichten Bedingungen, die Vollständigkeit der Unterlagen und die verfügbaren Mittel.