Salzburger Förderung – Biomasse-Nahwärmeanlagen

Förderung für Neuerrichtung, Erweiterung, Optimierung oder Erneuerung von Biomasse-Nahwärmeanlagen.

Förderung im Überblick

Aktiv

Mögliche Förderhöhe
Neuerrichtung, Erweiterung und Optimierung grundsätzlich 25 Prozent plus möglichem Zuschlag, höchstens 40 Prozent; Kesselerneuerung grundsätzlich 15 Prozent, bei bestätigter EU-Kofinanzierung 20 Prozent.
Antragsfrist
Antragstellung nach Registrierung und Freischaltung, solange die Förderstelle Mittel bereitstellt.

Förderung passend für

Bundesland
Salzburg
Zielgruppe
Gemeinden Unternehmen Vereine
Gebäudeart
Betriebsstandort Gemeindegebäude Nahwärmeanlage
Vorhaben
Biomasse Energieeffizienz erneuerbare Wärme Heizung Nahwärme

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an berechtigte Betreiber, Unternehmen, Gemeinden und Organisationen von Biomasse-Nahwärmeanlagen.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Erzeugungs-, Leitungs- und Verteilanlagen, Erweiterungen, Effizienz- und Optimierungsmaßnahmen sowie unter Bedingungen der Austausch funktionsfähiger Biomassekessel.

Förderhöhe

Für Neuerrichtung, Erweiterung und Optimierung gelten grundsätzlich 25 Prozent plus Zuschlag bis höchstens 40 Prozent. Die Kesselerneuerung wird grundsätzlich mit 15 Prozent, bei EU-Kofinanzierung mit 20 Prozent gefördert.

Wichtige Voraussetzungen

Projektkosten, technische Auslegung, Wärmeverkauf und allfällige Kofinanzierung müssen die aktuellen Informationsblätter erfüllen.

Ablauf der Antragstellung

Für Zugang, Registrierung und Freischaltung ist die Förderstelle zu kontaktieren; danach erfolgt die Einreichung im Fördermanager.

Fristen und Gültigkeit

Kein fixes Enddatum veröffentlicht; Einreichung nur während verfügbarer Fördermittel und nach Freischaltung.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Vor Beauftragung sind Förderfähigkeit, Kofinanzierung und zulässiger Projektbeginn verbindlich mit der Förderstelle zu klären.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Die Antragstellung und Gewährung stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Budgetmittel.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.