Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an berechtigte Betreiber, Unternehmen, Gemeinden und Organisationen von Biomasse-Nahwärmeanlagen.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden Erzeugungs-, Leitungs- und Verteilanlagen, Erweiterungen, Effizienz- und Optimierungsmaßnahmen sowie unter Bedingungen der Austausch funktionsfähiger Biomassekessel.
Förderhöhe
Für Neuerrichtung, Erweiterung und Optimierung gelten grundsätzlich 25 Prozent plus Zuschlag bis höchstens 40 Prozent. Die Kesselerneuerung wird grundsätzlich mit 15 Prozent, bei EU-Kofinanzierung mit 20 Prozent gefördert.
Wichtige Voraussetzungen
Projektkosten, technische Auslegung, Wärmeverkauf und allfällige Kofinanzierung müssen die aktuellen Informationsblätter erfüllen.
Ablauf der Antragstellung
Für Zugang, Registrierung und Freischaltung ist die Förderstelle zu kontaktieren; danach erfolgt die Einreichung im Fördermanager.
Fristen und Gültigkeit
Kein fixes Enddatum veröffentlicht; Einreichung nur während verfügbarer Fördermittel und nach Freischaltung.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Vor Beauftragung sind Förderfähigkeit, Kofinanzierung und zulässiger Projektbeginn verbindlich mit der Förderstelle zu klären.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Die Antragstellung und Gewährung stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Budgetmittel.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.