Wer wird gefördert?
Förderadressaten sind vorwiegend private Haushalte und Landwirte sowie natürliche und juristische Personen mit überwiegend privat oder landwirtschaftlich genutztem Gebäude.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Errichtung hochwertiger thermischer Solaranlagen und die Erweiterung der Kollektorfläche.
Förderhöhe
Für die ersten sieben Quadratmeter Bruttokollektorfläche gelten 250 Euro je Quadratmeter, für weitere Flächen 100 Euro je Quadratmeter; insgesamt höchstens 40 Prozent der relevanten Kosten.
Wichtige Voraussetzungen
Ausrichtung, Kollektorfläche, Neigung und Speichervolumen müssen die technischen Anforderungen erfüllen.
Ablauf der Antragstellung
Nach der Online-Registrierung wird die Anlage umgesetzt und der Antrag mit Rechnungen, Zahlungsbelegen und Fotos elektronisch eingereicht.
Fristen und Gültigkeit
Fertigstellung und Antrag innerhalb von neun Monaten nach Registrierung sowie spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Vor Bestellung sind die gesamte Anlagenkonfiguration und die technischen Mindestanforderungen zu prüfen.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Registrierungen sind nur solange Budgetmittel zur Verfügung stehen möglich; eine abgeschlossene Registrierung reserviert Mittel.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.