Salzburger Förderung – Thermische Solaranlagen

Zuschuss für die Errichtung oder Erweiterung hochwertiger thermischer Solaranlagen in Salzburg.

Förderung im Überblick

Aktiv

Mögliche Förderhöhe
250 Euro je Quadratmeter für den 1. bis 7. Quadratmeter Bruttokollektorfläche, danach 100 Euro je weiterem Quadratmeter; höchstens 40 Prozent der förderungsrelevanten Kosten.
Antragsfrist
Registrierung solange Budgetmittel verfügbar sind; Antrag spätestens neun Monate nach Registrierung und sechs Monate nach letzter Rechnung.

Förderung passend für

Bundesland
Salzburg
Zielgruppe
Landwirte Privatpersonen
Gebäudeart
landwirtschaftliches Gebäude Wohngebäude
Vorhaben
erneuerbare Wärme Solarthermie Warmwasser

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Förderadressaten sind vorwiegend private Haushalte und Landwirte sowie natürliche und juristische Personen mit überwiegend privat oder landwirtschaftlich genutztem Gebäude.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Errichtung hochwertiger thermischer Solaranlagen und die Erweiterung der Kollektorfläche.

Förderhöhe

Für die ersten sieben Quadratmeter Bruttokollektorfläche gelten 250 Euro je Quadratmeter, für weitere Flächen 100 Euro je Quadratmeter; insgesamt höchstens 40 Prozent der relevanten Kosten.

Wichtige Voraussetzungen

Ausrichtung, Kollektorfläche, Neigung und Speichervolumen müssen die technischen Anforderungen erfüllen.

Ablauf der Antragstellung

Nach der Online-Registrierung wird die Anlage umgesetzt und der Antrag mit Rechnungen, Zahlungsbelegen und Fotos elektronisch eingereicht.

Fristen und Gültigkeit

Fertigstellung und Antrag innerhalb von neun Monaten nach Registrierung sowie spätestens sechs Monate nach der letzten Rechnung.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Vor Bestellung sind die gesamte Anlagenkonfiguration und die technischen Mindestanforderungen zu prüfen.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Registrierungen sind nur solange Budgetmittel zur Verfügung stehen möglich; eine abgeschlossene Registrierung reserviert Mittel.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.