Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Bauberechtigte, bestimmte Hausverwaltungen sowie Mieter und Wohnungseigentümer bei selbst genutzten Wohnungen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die thermische Sanierung mit Sanierungskonzept, abhängig von Anzahl und Kombination der umgesetzten Maßnahmen.
Förderhöhe
Der einmalige Zuschuss hängt von den Maßnahmen ab; gemeinsam mit einer allfälligen Bundesförderung sind höchstens 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten möglich.
Wichtige Voraussetzungen
Sanierungskonzept, je nach Umfang Energieausweise, Kostenvoranschläge und weitere Pflichtunterlagen sind erforderlich.
Ablauf der Antragstellung
Zuerst Registrierung, danach Umsetzung innerhalb von neun Monaten beziehungsweise zwei Jahren und abschließend Antrag als Fertigstellungsmeldung.
Fristen und Gültigkeit
Programmstart 1. Juni 2026, vorerst befristet bis 31. Dezember 2026 und solange Budget vorhanden ist.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Zum Zeitpunkt der Registrierung darf mit keiner Sanierungsmaßnahme begonnen worden sein.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Die Vergabe erfolgt nach Eingangsreihenfolge; die offizielle Seite wies am Prüfdatum noch Budget aus.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.