Steiermark – Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept 2026

Investitionskostenzuschuss für thermische Sanierungen mit verpflichtender Registrierung vor Maßnahmenbeginn.

Förderung im Überblick

Aktiv

Gültigkeitszeitraum
Gültig vom 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2026
Mögliche Förderhöhe
Einmaliger Investitionskostenzuschuss abhängig von der Zahl gleichzeitig umgesetzter Maßnahmen; zusammen mit einer Bundesförderung höchstens 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten.
Antragsfrist
Registrierung vor Maßnahmenbeginn, vorerst bis 31.12.2026 und nur solange Budget verfügbar ist.

Förderung passend für

Bundesland
Steiermark
Zielgruppe
Eigentümer Mieter Privatpersonen Wohnungseigentümer
Gebäudeart
Mehrfamilienhaus Wohnhaus Wohnung
Vorhaben
Dämmung Energieeffizienz Fenster Sanierung thermische Sanierung

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Bauberechtigte, bestimmte Hausverwaltungen sowie Mieter und Wohnungseigentümer bei selbst genutzten Wohnungen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die thermische Sanierung mit Sanierungskonzept, abhängig von Anzahl und Kombination der umgesetzten Maßnahmen.

Förderhöhe

Der einmalige Zuschuss hängt von den Maßnahmen ab; gemeinsam mit einer allfälligen Bundesförderung sind höchstens 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten möglich.

Wichtige Voraussetzungen

Sanierungskonzept, je nach Umfang Energieausweise, Kostenvoranschläge und weitere Pflichtunterlagen sind erforderlich.

Ablauf der Antragstellung

Zuerst Registrierung, danach Umsetzung innerhalb von neun Monaten beziehungsweise zwei Jahren und abschließend Antrag als Fertigstellungsmeldung.

Fristen und Gültigkeit

Programmstart 1. Juni 2026, vorerst befristet bis 31. Dezember 2026 und solange Budget vorhanden ist.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Zum Zeitpunkt der Registrierung darf mit keiner Sanierungsmaßnahme begonnen worden sein.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Die Vergabe erfolgt nach Eingangsreihenfolge; die offizielle Seite wies am Prüfdatum noch Budget aus.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.