Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die außerhalb des Familienverbandes ein Ein- oder Zweifamilienhaus erwerben und anschließend thermisch sanieren; Einkommensgrenzen gelten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der entgeltliche Erwerb eines sanierungsbedürftigen Eigenheims ab 1. März 2026 und die anschließende thermische Sanierung mit Sanierungskonzept.
Förderhöhe
Das Landesdarlehen kann abhängig von Haushalt und Einkommen bis 80.000 Euro betragen. Für die Sanierung sind bis 30 Prozent, höchstens 24.000 Euro beziehungsweise 27.000 Euro bei nachwachsenden Rohstoffen möglich.
Wichtige Voraussetzungen
Kaufdatum, Erwerb außerhalb des Familienverbands, Haushaltseinkommen und anschließende Sanierung müssen der Richtlinie entsprechen.
Ablauf der Antragstellung
Zuerst wird das Landesdarlehen beantragt, danach die Sanierung registriert und nach Umsetzung die Fertigstellung eingereicht.
Fristen und Gültigkeit
Programmstart war der 1. März 2026; kein fixes Enddatum ist veröffentlicht.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Kaufangebot oder Kaufvertrag und Sanierungsplanung müssen zeitlich und fachlich den aktuellen Programmschritten entsprechen.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Förderungen werden nur nach Maßgabe vorhandener Mittel gewährt; am Prüfdatum wies die Seite verfügbares Budget aus.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.