Vorarlberger Heizungstausch 2026

Vorarlberg fördert 2026 den Umstieg auf Wärmepumpe, Holzheizung oder klimafreundliche Nahwärme in ganzjährig bewohnten Wohngebäuden. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen werden die in der Fördertabelle genannten Förderbeträge um 50 Prozent reduziert.

Förderung im Überblick

Aktiv

Gültigkeitszeitraum
Gültig vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026
Mögliche Förderhöhe
Basisförderung für Eigenheime laut Fördertabelle: 2.000 Euro. Ölbonus beim Ersatz einer fossilen Heizung: zusätzlich 1.000 Euro. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können abhängig vom geförderten Heizsystem bis zu 3.000 Euro erreicht werden. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen werden die in der Fördertabelle genannten Förderbeträge um 50 Prozent reduziert. Bei Mehrwohnungshäusern gelten abweichende Berechnungen.
Antragsfrist
Nach den Bedingungen der Richtlinie Heizungstausch 2026 und innerhalb des Förderzeitraums.

Förderung passend für

Bundesland
Vorarlberg
Zielgruppe
juristische Personen bei ausschließlich privater Nutzung Privatpersonen
Gebäudeart
Bestehendes, ganzjährig bewohntes Wohngebäude mit Hauptwohnsitz
Vorhaben
Heizungstausch Holzheizung Nahwärme Wärmepumpe

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
26. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie juristische Personen bei ausschließlich privater Nutzung. Das betroffene Wohngebäude muss in Vorarlberg liegen, ganzjährig bewohnt sein und als Hauptwohnsitz dienen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine Wärmepumpe, Holzheizung oder einen Anschluss an eine förderfähige Nahwärmeversorgung.

Wichtige Voraussetzungen

  • Das Vorhaben betrifft ein bestehendes, ganzjährig bewohntes Wohngebäude.
  • Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen.
  • Gewerblich genutzte Objekte sind nicht förderfähig.
  • Die Bedingungen der Richtlinie Heizungstausch 2026 müssen eingehalten werden.

Förderhöhe

Für Eigenheime nennt die Fördertabelle eine Basisförderung von 2.000 Euro. Beim Ersatz einer fossilen Heizung kann ein zusätzlicher Ölbonus von 1.000 Euro gelten. Abhängig vom geförderten Heizsystem können bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 3.000 Euro erreicht werden. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen werden die in der Fördertabelle genannten Förderbeträge um 50 Prozent reduziert. Für Mehrwohnungshäuser gelten andere Berechnungen.

So funktioniert die Antragstellung

Die Antragstellung richtet sich nach der Richtlinie Heizungstausch 2026 und muss innerhalb des Förderzeitraums vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 erfolgen.

Was sollte vor Beginn beachtet werden?

Vor Beginn sollten Gebäudenutzung, Hauptwohnsitz und das gewählte Heizsystem mit den aktuellen Richtlinien abgeglichen werden. Bei gemischt genutzten oder mehrgeschossigen Gebäuden sind die abweichenden Bedingungen besonders zu prüfen. Die mögliche Höchstsumme gilt nicht uneingeschränkt für jedes Heizsystem und ist keine Förderzusage.