Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie juristische Personen bei ausschließlich privater Nutzung. Das betroffene Wohngebäude muss in Vorarlberg liegen, ganzjährig bewohnt sein und als Hauptwohnsitz dienen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch einer bestehenden Heizung gegen eine Wärmepumpe, Holzheizung oder einen Anschluss an eine förderfähige Nahwärmeversorgung.
Wichtige Voraussetzungen
- Das Vorhaben betrifft ein bestehendes, ganzjährig bewohntes Wohngebäude.
- Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind ausgeschlossen.
- Gewerblich genutzte Objekte sind nicht förderfähig.
- Die Bedingungen der Richtlinie Heizungstausch 2026 müssen eingehalten werden.
Förderhöhe
Für Eigenheime nennt die Fördertabelle eine Basisförderung von 2.000 Euro. Beim Ersatz einer fossilen Heizung kann ein zusätzlicher Ölbonus von 1.000 Euro gelten. Abhängig vom geförderten Heizsystem können bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 3.000 Euro erreicht werden. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen werden die in der Fördertabelle genannten Förderbeträge um 50 Prozent reduziert. Für Mehrwohnungshäuser gelten andere Berechnungen.
So funktioniert die Antragstellung
Die Antragstellung richtet sich nach der Richtlinie Heizungstausch 2026 und muss innerhalb des Förderzeitraums vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 erfolgen.
Was sollte vor Beginn beachtet werden?
Vor Beginn sollten Gebäudenutzung, Hauptwohnsitz und das gewählte Heizsystem mit den aktuellen Richtlinien abgeglichen werden. Bei gemischt genutzten oder mehrgeschossigen Gebäuden sind die abweichenden Bedingungen besonders zu prüfen. Die mögliche Höchstsumme gilt nicht uneingeschränkt für jedes Heizsystem und ist keine Förderzusage.