Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer, Bauberechtigte oder Wohnungsinhaber sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Energiesparmaßnahmen, der Austausch von Heizsystemen, barrierefreies Wohnen und unter bestimmten Bedingungen der Erwerb von Altobjekten mit höchstens zwei Wohnungen.
Förderhöhe
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Maßgeblich sind ausschließlich die Beträge und Obergrenzen der aktuellen Richtlinie 6.
Wichtige Voraussetzungen
Das Objekt muss grundsätzlich mindestens 20 Jahre alt und ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt sein. Arbeiten müssen von befugten Unternehmen ausgeführt werden; je Abschnitt gelten zusätzliche Nachweise.
Ablauf der Antragstellung
Der Antrag wird nach Abschluss der förderbaren Maßnahme mit Rechnungen und den je Abschnitt verlangten Unterlagen gestellt.
Fristen und Gültigkeit
Anträge sind vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2028 möglich. Gefördert werden grundsätzlich erst nach dem 31. Dezember 2025 begonnene Maßnahmen.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Vor Umsetzung sind Richtlinie, technische Anforderungen und erforderliche Energieausweise zu prüfen; Materialkosten ohne befugtes Unternehmen und Eigenleistungen sind nicht förderbar.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Zusicherungen erfolgen nach Maßgabe verfügbarer Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.