Kärntner Sanierungs-Euro – Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen 2026–2028

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für energetische Sanierungen, Heizungstausch, Barrierefreiheit und den Erwerb bestimmter Altobjekte in Kärnten.

Förderung im Überblick

Aktiv

Gültigkeitszeitraum
Gültig vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2028
Mögliche Förderhöhe
Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach Richtlinie; die tatsächliche Höhe hängt von Abschnitt, Maßnahme und anerkannten Kosten ab.
Antragsfrist
Antragstellung vom 01.01.2026 bis 31.12.2028, nach Maßgabe verfügbarer Budgetmittel.

Förderung passend für

Bundesland
Kärnten
Zielgruppe
Eigentümer Privatpersonen Wohnungseigentümer
Gebäudeart
Eigentumswohnung Einfamilienhaus Wohnung Zweifamilienhaus
Vorhaben
Barrierefreiheit Dämmung Fenster Heizungstausch Sanierung Solarthermie thermische Sanierung

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer, Bauberechtigte oder Wohnungsinhaber sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Energiesparmaßnahmen, der Austausch von Heizsystemen, barrierefreies Wohnen und unter bestimmten Bedingungen der Erwerb von Altobjekten mit höchstens zwei Wohnungen.

Förderhöhe

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt. Maßgeblich sind ausschließlich die Beträge und Obergrenzen der aktuellen Richtlinie 6.

Wichtige Voraussetzungen

Das Objekt muss grundsätzlich mindestens 20 Jahre alt und ganzjährig als Hauptwohnsitz bewohnt sein. Arbeiten müssen von befugten Unternehmen ausgeführt werden; je Abschnitt gelten zusätzliche Nachweise.

Ablauf der Antragstellung

Der Antrag wird nach Abschluss der förderbaren Maßnahme mit Rechnungen und den je Abschnitt verlangten Unterlagen gestellt.

Fristen und Gültigkeit

Anträge sind vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2028 möglich. Gefördert werden grundsätzlich erst nach dem 31. Dezember 2025 begonnene Maßnahmen.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Vor Umsetzung sind Richtlinie, technische Anforderungen und erforderliche Energieausweise zu prüfen; Materialkosten ohne befugtes Unternehmen und Eigenleistungen sind nicht förderbar.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Zusicherungen erfolgen nach Maßgabe verfügbarer Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.