Oberösterreichische Förderung für Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und thermische Solaranlagen

Förderung für den Austausch fossiler Wärmeerzeuger gegen eine Wärmepumpe oder einen Fernwärmeanschluss sowie für die erstmalige Errichtung einer thermischen Solaranlage.

Förderung im Überblick

Aktiv

Gültigkeitszeitraum
Gültig vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026
Mögliche Förderhöhe
Luft-Wasser-Wärmepumpe: maximal 1.700 Euro. Erdwärme- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe: maximal 2.800 Euro. Fernwärmeanschluss: maximal 2.800 Euro. Thermische Solaranlage: maximal 3.500 Euro. Die Landesförderung ist mit 50 % der förderfähigen Nettokosten begrenzt.
Antragsfrist
Bis 31.12.2026 und nur, solange Budgetmittel verfügbar sind.

Förderung passend für

Bundesland
Oberösterreich
Zielgruppe
Privatpersonen
Gebäudeart
Bestehendes Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen
Vorhaben
Fernwärme Heizungstausch Solarthermie Wärmepumpe

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
26. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen in Oberösterreich. Das Vorhaben muss ein bestehendes, ganzjährig bewohntes Wohnhaus mit Hauptwohnsitz betreffen. Das Gebäude darf höchstens zwei Wohnungen umfassen.

Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind nicht einbezogen. Auch Maßnahmen in Neubauten fallen nicht unter dieses Programm.

Was wird gefördert?

Unterstützt wird der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine förderfähige Wärmepumpe. Ebenfalls umfasst sein kann der Anschluss an eine klimafreundliche Nah- oder Fernwärme.

Als weitere Maßnahme kommt die erstmalige Errichtung einer thermischen Solaranlage in Betracht. Gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen und Prototypen sind nicht förderfähig.

Wichtige Voraussetzungen

  • Das Wohnhaus besteht bereits und wird ganzjährig als Hauptwohnsitz genutzt.
  • Im Gebäude befinden sich höchstens zwei Wohnungen.
  • Es handelt sich weder um eine Ferienwohnung noch um einen Zweitwohnsitz.
  • Die Anlage wird fachgerecht durch ein befugtes Unternehmen installiert.
  • Neubauten, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen und Prototypen sind ausgeschlossen.
  • Die Anlage wird grundsätzlich mindestens zehn Jahre zweckentsprechend betrieben.

So funktioniert die Antragstellung

Der Förderantrag wird nach Durchführung der Maßnahme gestellt. Für die Abwicklung sollten die Unterlagen zur fachgerechten Installation und die erforderlichen Rechnungs- und Projektnachweise vollständig aufbewahrt werden.

Der vorgesehene Förderzeitraum reicht vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026. Die Förderung steht nur zur Verfügung, solange entsprechende Mittel vorhanden sind.

Was sollte vor Beginn beachtet werden?

Vor der Beauftragung sollte geklärt werden, ob Gebäude, geplante Technologie und ausführendes Unternehmen den aktuellen Bedingungen entsprechen. Bei Wärmepumpen ist insbesondere zu prüfen, ob der geplante Austausch als förderfähiger Ersatz der fossilen Heizung gilt.

Für die geplante Anlage sollten außerdem die fachgerechte Ausführung und der vorgesehene langfristige Betrieb vorab mit dem befugten Unternehmen geklärt werden. Die Maßnahme muss ein bestehendes Wohnhaus betreffen. Obwohl der Antrag nach Umsetzung erfolgt, kann eine Förderung nicht garantiert werden. Die Investition sollte deshalb nicht allein auf eine erwartete Förderung gestützt werden. Maßgeblich sind die zum Antragszeitpunkt geltenden Informationen des Landes Oberösterreich.