Wiener Förderung für Photovoltaik-Flugdächer 2026

Wien fördert Photovoltaikanlagen auf neu errichteten Flugdächern über Parkplätzen und anderen gewerblichen Flächen für juristische Personen.

Förderung im Überblick

Aktiv

Gültigkeitszeitraum
Gültig seit 1. Mai 2026
Mögliche Förderhöhe
600 Euro pro kWp ab dem ersten kWp. Maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 250.000 Euro pro Anlage.
Antragsfrist
Kein fester Endtermin auf der offiziellen Förderseite veröffentlicht. Förderung nach den verfügbaren Mitteln.

Förderung passend für

Bundesland
Wien
Zielgruppe
juristische Personen
Gebäudeart
gewerbliche Flächen Hochgaragen Lager- und Manipulationsflächen Parkplätze
Vorhaben
Flugdach Parkplatzüberdachung Photovoltaik

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
26. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Anträge können ausschließlich von juristischen Personen gestellt werden. Privatpersonen sind für diese Wiener Förderung nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen auf neu errichteten Flugdächern in Wien. Geeignet sind etwa Parkplätze, Lager- und Manipulationsflächen, gewerbliche Flächen und Hochgaragen.

Wichtige Voraussetzungen

  • Die Anlage muss mindestens 15 kWp leisten oder 100 Quadratmeter Fläche überdecken.
  • Das Flugdach muss die veröffentlichten baulichen und betrieblichen Anforderungen erfüllen.
  • Der Förderantrag ist online vor Bestellung, Anzahlung oder Errichtung einzureichen.
  • Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate ab Förderzusage.

Förderhöhe

Der Fördersatz beträgt 600 Euro pro kWp ab dem ersten kWp. Die Förderung ist auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten und höchstens 250.000 Euro pro Anlage begrenzt.

So funktioniert die Antragstellung

Der Antrag wird ausschließlich online und vor Beginn der Arbeiten eingereicht. Benötigt werden unter anderem ein aktuelles Angebot, die Berechnung der Volllaststunden und das vollständig ausgefüllte Einreichformular. Ein fester Endtermin ist nicht veröffentlicht.

Was sollte vor Beginn beachtet werden?

Planung, Genehmigungen, Mindestgröße und Unterlagen sollten vor jeder Bestellung geklärt sein. Da die Förderung nach verfügbaren Mitteln vergeben wird, besteht keine Zusage allein aufgrund einer Einreichung.