Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Hauptwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol. Dazu zählen Privatpersonen, Unternehmen und Vereine, sofern das Vorhaben die veröffentlichten Bedingungen erfüllt.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Nachrüstung einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Stromspeicher. Auch die Erweiterung eines vorhandenen Speichers kann berücksichtigt werden.
Wichtige Voraussetzungen
- Der Speicher muss einer bestehenden Photovoltaikanlage zugeordnet sein.
- Die Förderung betrifft netzdienliche Stromspeichersysteme.
- Errichtung und Inbetriebnahme müssen ab 1. Januar 2026 erfolgen.
- Ein gemeinsam mit einer neuen Photovoltaikanlage errichteter Speicher erhält keine Landesförderung aus diesem Programm.
Förderhöhe
Die Unterstützung beträgt 100 Euro je kWh Speicherkapazität. Anerkannt werden höchstens 10 kWh und damit maximal 1.000 Euro.
So funktioniert die Antragstellung
Der Förderantrag kann seit 1. Januar 2026 über die vom Land Tirol bereitgestellten Online-Formulare gestellt werden. Die Einreichung ist nur möglich, solange Budgetmittel verfügbar sind; ein offizieller Endtermin wurde nicht veröffentlicht.
Was sollte vor Beginn beachtet werden?
Vor Bestellung und Umsetzung sollten die aktuelle Richtlinie, die technischen Anforderungen und die benötigte Fachunternehmererklärung geprüft werden. Für Speicher, die gemeinsam mit einer neuen Photovoltaikanlage entstehen, ist gegebenenfalls die Bundesförderung maßgeblich. Eine Landesförderung kann nicht zugesichert werden.