Tiroler Förderung für netzdienliche Stromspeicher 2026

Tirol unterstützt 2026 die Nachrüstung bestehender Photovoltaikanlagen mit netzdienlichen Stromspeichern und die Erweiterung bestehender Speicher.

Förderung im Überblick

Aktiv

Gültigkeitszeitraum
Gültig seit 1. Jänner 2026
Mögliche Förderhöhe
100 Euro pro kWh Speicherkapazität. Maximal werden 10 kWh beziehungsweise 1.000 Euro gefördert.
Antragsfrist
Anträge sind seit 1. Januar 2026 möglich, solange Budgetmittel verfügbar sind. Ein offizieller Endtermin ist nicht veröffentlicht.

Förderung passend für

Bundesland
Tirol
Zielgruppe
juristische Personen Privatpersonen Unternehmen Vereine
Gebäudeart
Hauptwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol
Vorhaben
Energiemanagement Photovoltaik Stromspeicher

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
26. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Hauptwohnsitz oder Firmenstandort in Tirol. Dazu zählen Privatpersonen, Unternehmen und Vereine, sofern das Vorhaben die veröffentlichten Bedingungen erfüllt.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Nachrüstung einer bereits bestehenden Photovoltaikanlage mit einem netzdienlichen Stromspeicher. Auch die Erweiterung eines vorhandenen Speichers kann berücksichtigt werden.

Wichtige Voraussetzungen

  • Der Speicher muss einer bestehenden Photovoltaikanlage zugeordnet sein.
  • Die Förderung betrifft netzdienliche Stromspeichersysteme.
  • Errichtung und Inbetriebnahme müssen ab 1. Januar 2026 erfolgen.
  • Ein gemeinsam mit einer neuen Photovoltaikanlage errichteter Speicher erhält keine Landesförderung aus diesem Programm.

Förderhöhe

Die Unterstützung beträgt 100 Euro je kWh Speicherkapazität. Anerkannt werden höchstens 10 kWh und damit maximal 1.000 Euro.

So funktioniert die Antragstellung

Der Förderantrag kann seit 1. Januar 2026 über die vom Land Tirol bereitgestellten Online-Formulare gestellt werden. Die Einreichung ist nur möglich, solange Budgetmittel verfügbar sind; ein offizieller Endtermin wurde nicht veröffentlicht.

Was sollte vor Beginn beachtet werden?

Vor Bestellung und Umsetzung sollten die aktuelle Richtlinie, die technischen Anforderungen und die benötigte Fachunternehmererklärung geprüft werden. Für Speicher, die gemeinsam mit einer neuen Photovoltaikanlage entstehen, ist gegebenenfalls die Bundesförderung maßgeblich. Eine Landesförderung kann nicht zugesichert werden.