Wer wird gefördert?
Die Wiener Dekarbonisierungsprämie richtet sich an Eigentümerinnen, Eigentümer, Mieterinnen und Mieter einer Wohnung. Der Hauptwohnsitz muss in jener Wohnung liegen, die vollständig gasfrei gemacht wird.
Mieterinnen und Mieter benötigen vor Beginn der Arbeiten die Zustimmung der Eigentümerseite oder der Hausverwaltung. Bei Eigentumswohnungen ist für den Antrag ein Grundbuchauszug erforderlich.
Was wird gefördert?
Unterstützt wird die vollständige Stilllegung der Gasversorgung innerhalb der Wohnung. Dazu kann beispielsweise der Umstieg auf Fernwärme oder eine Wärmepumpe sowie der Ersatz eines Gasherds durch einen Elektroherd gehören.
Entscheidend ist, dass die Wohnung nach Abschluss der Arbeiten vollständig gasfrei ist. Einzelne Maßnahmen ohne vollständige Stilllegung erfüllen dieses Ziel nicht.
Wichtige Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz befindet sich in der betroffenen Wohnung.
- Die Gasversorgung in der Wohnung wird vollständig stillgelegt.
- Die Arbeiten werden ausschließlich von befugten Installationsunternehmen durchgeführt.
- Die Installationsfirma bestätigt die vollständige Stilllegung.
- Mieter holen die notwendige Zustimmung vor Beginn ein.
- Bei Eigentumswohnungen wird ein Grundbuchauszug bereitgestellt.
So funktioniert die Antragstellung
Zunächst werden die erforderlichen Zustimmungen eingeholt und die Arbeiten durch ein befugtes Unternehmen ausgeführt. Nach der vollständigen Gasfreimachung stellt die Installationsfirma die benötigte Bestätigung aus.
Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach der vollständigen Stilllegung der Gasversorgung eingebracht werden. Die geforderten Nachweise sollten deshalb unmittelbar nach Abschluss gesammelt und auf Vollständigkeit geprüft werden.
Was sollte vor Beginn beachtet werden?
Vor einer Beauftragung sollten technische Lösung, Zustimmungslage und erforderliche Unterlagen geklärt sein. Bei Mietwohnungen ist besonders wichtig, die Zustimmung der Eigentümer oder Hausverwaltung nicht erst nachträglich einzuholen.
Rechnungen, Bestätigungen und Zustimmungen sollten so abgelegt werden, dass der Abschluss der Gasfreimachung und die Einhaltung der sechsmonatigen Antragsfrist nachvollziehbar bleiben. Der Hauptwohnsitz muss bis zum Abschluss bestehen und die Wohnung vollständig gasfrei werden. Die Förderung hängt von den verfügbaren Budgetmitteln ab; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Eine Bewilligung kann daher nicht garantiert werden. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben der Stadt Wien.