Energie-Spar-Pfarre

Niederösterreich fördert Pfarren und anerkannte Religionsgesellschaften bei Sanierung, erneuerbarer Energie und effizienter Gebäudetechnik.

Förderung im Überblick

Aktiv

Gültigkeitszeitraum
Gültig vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026
Mögliche Förderhöhe
Direkter Zuschuss von maximal 15.000 Euro pro Pfarre.
Antragsfrist
Einreichung innerhalb des Aktionszeitraums bis 2026-12-31; die Energieberatung und die in der Richtlinie vorgegebenen Schritte sind einzuhalten.

Förderung passend für

Bundesland
Niederösterreich
Zielgruppe
Vereine und sonstige Organisationen
Gebäudeart
Kirchen und Religionsgebäude
Vorhaben
Biomasse Energieeffizienz Heizungstausch Ladeinfrastruktur Nahwärme Photovoltaik Solarthermie Stromspeicher thermische Sanierung Wärmepumpe

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
28. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Pfarren sowie Eigentümer und Erhalter bestimmter Gebäude anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften in Niederösterreich.

Was wird gefördert?

Förderbar sind unter anderem Photovoltaik, Stromspeicher, Stromtankstellen, Heizungsoptimierung, erneuerbare Heizungen, thermische Sanierung und LED-Beleuchtung.

Wichtige Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine unabhängige Vor-Ort-Energieberatung durch die Energieberatung NÖ mit Beratungsprotokoll.

Wie hoch ist die Förderung?

Der direkte Zuschuss beträgt höchstens 15.000 Euro pro Pfarre.

Fristen und Förderzeitraum

Die Förderaktion läuft vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026.

So funktioniert die Antragstellung

Nach Beratung und Umsetzung wird der Antrag mit Protokoll, Endabrechnung, Rechnungen, Zahlungsnachweisen und Fotodokumentation online eingereicht.

Was sollte vor Projektbeginn beachtet werden?

Die Energieberatung muss vor der Umsetzung erfolgen; nur empfohlene und richtlinienkonforme Maßnahmen sollten beauftragt werden. Maßgeblich sind stets die aktuell veröffentlichten Bedingungen der zuständigen Förderstelle.