Wer wird gefördert?
Gefördert werden Pfarren sowie Eigentümer und Erhalter bestimmter Gebäude anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften in Niederösterreich.
Was wird gefördert?
Förderbar sind unter anderem Photovoltaik, Stromspeicher, Stromtankstellen, Heizungsoptimierung, erneuerbare Heizungen, thermische Sanierung und LED-Beleuchtung.
Wichtige Voraussetzungen
Voraussetzung ist eine unabhängige Vor-Ort-Energieberatung durch die Energieberatung NÖ mit Beratungsprotokoll.
Wie hoch ist die Förderung?
Der direkte Zuschuss beträgt höchstens 15.000 Euro pro Pfarre.
Fristen und Förderzeitraum
Die Förderaktion läuft vom 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2026.
So funktioniert die Antragstellung
Nach Beratung und Umsetzung wird der Antrag mit Protokoll, Endabrechnung, Rechnungen, Zahlungsnachweisen und Fotodokumentation online eingereicht.
Was sollte vor Projektbeginn beachtet werden?
Die Energieberatung muss vor der Umsetzung erfolgen; nur empfohlene und richtlinienkonforme Maßnahmen sollten beauftragt werden. Maßgeblich sind stets die aktuell veröffentlichten Bedingungen der zuständigen Förderstelle.