Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind nach Maßgabe der Richtlinie insbesondere natürliche Personen für Anlagen im Burgenland.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nachträglich errichtete Stromspeicheranlagen. Vorrangige Bundes- oder andere Landesförderungen müssen zuerst genutzt werden.
Wichtige Voraussetzungen
Die Anlage muss den technischen Vorgaben entsprechen. Eine Landesförderung ist ausgeschlossen, wenn eine verfügbare vorrangige Förderung nicht beantragt oder nicht zielstrebig verfolgt wurde.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe richtet sich nach der Richtlinie 2026 und der Speicherkapazität; maßgeblich sind die anerkannten Kosten und Förderobergrenzen.
Fristen und Förderzeitraum
Die Richtlinie gilt für 2026. Der Antrag ist grundsätzlich binnen sechs Monaten nach Rechnungsdatum oder nach Ablehnung einer vorrangigen Förderung einzureichen.
So funktioniert die Antragstellung
Die Einreichung erfolgt mit den auf der offiziellen Seite bereitgestellten Unterlagen beim Land Burgenland.
Was sollte vor Projektbeginn beachtet werden?
Vor Bestellung und Einreichung ist zu prüfen, ob eine vorrangige Bundesförderung verfügbar ist und welche Nachweise verlangt werden. Maßgeblich sind stets die aktuell veröffentlichten Bedingungen der zuständigen Förderstelle.