Förderung von Stromspeicheranlagen 2026

Das Land Burgenland unterstützt nachträglich errichtete Stromspeicher, sofern keine vorrangige Bundesförderung in Anspruch genommen werden kann.

Förderung im Überblick

Aktiv

Gültigkeitszeitraum
Gültig vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026
Mögliche Förderhöhe
Laut offizieller Richtlinie 2026 abhängig von Speicherkapazität und anrechenbaren Kosten; die konkrete Staffelung ist der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.
Antragsfrist
Grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Rechnungsdatum beziehungsweise nach Ablehnung einer vorrangigen Förderung; vorbehaltlich verfügbarer Budgetmittel.

Förderung passend für

Bundesland
Burgenland
Zielgruppe
Eigentümer Privatpersonen
Gebäudeart
Wohngebäude
Vorhaben
Stromspeicher

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
28. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind nach Maßgabe der Richtlinie insbesondere natürliche Personen für Anlagen im Burgenland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden nachträglich errichtete Stromspeicheranlagen. Vorrangige Bundes- oder andere Landesförderungen müssen zuerst genutzt werden.

Wichtige Voraussetzungen

Die Anlage muss den technischen Vorgaben entsprechen. Eine Landesförderung ist ausgeschlossen, wenn eine verfügbare vorrangige Förderung nicht beantragt oder nicht zielstrebig verfolgt wurde.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe richtet sich nach der Richtlinie 2026 und der Speicherkapazität; maßgeblich sind die anerkannten Kosten und Förderobergrenzen.

Fristen und Förderzeitraum

Die Richtlinie gilt für 2026. Der Antrag ist grundsätzlich binnen sechs Monaten nach Rechnungsdatum oder nach Ablehnung einer vorrangigen Förderung einzureichen.

So funktioniert die Antragstellung

Die Einreichung erfolgt mit den auf der offiziellen Seite bereitgestellten Unterlagen beim Land Burgenland.

Was sollte vor Projektbeginn beachtet werden?

Vor Bestellung und Einreichung ist zu prüfen, ob eine vorrangige Bundesförderung verfügbar ist und welche Nachweise verlangt werden. Maßgeblich sind stets die aktuell veröffentlichten Bedingungen der zuständigen Förderstelle.