NÖ Wohnbauförderung Eigenheim und Reihenhaus

Niederösterreich vergibt Förderdarlehen für neue Eigenheime und den Ersterwerb von Reihenhäusern mit energiebezogenen Ergänzungen.

Förderung im Überblick

Aktiv

Mögliche Förderhöhe
Punktebasiertes Förderdarlehen: bis zu 30.000 Euro aus Basis- und Ergänzungspunkten, mit Lagequalitätszuschlägen insgesamt bis zu 42.000 Euro.
Antragsfrist
Laufende Einreichung laut offizieller Quelle; vorbehaltlich verfügbarer Budgetmittel und möglicher Programmänderungen.

Förderung passend für

Bundesland
Niederösterreich
Zielgruppe
Eigentümer Privatpersonen
Gebäudeart
Eigenheim Reihenhaus
Vorhaben
Energieeffizienz Klimaanpassung Neubau Photovoltaik Solarthermie

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
28. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an natürliche Personen, die ein Eigenheim neu errichten oder ein Reihenhaus erstmals von einem befugten Bauträger erwerben und die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Neubau beziehungsweise Ersterwerb. Ergänzungspunkte sind unter anderem für Photovoltaik, Solarthermie, ökologische Baustoffe, grüne Infrastruktur und passiven Sonnenschutz möglich.

Wichtige Voraussetzungen

Energiekennzahlen, Haustechnik und persönliche Fördervoraussetzungen müssen nachgewiesen werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Förderdarlehen wird über ein Punktesystem berechnet. Bis zu 30.000 Euro sind aus Basis- und Ergänzungspunkten, bis zu 42.000 Euro einschließlich Lagequalität möglich.

Fristen und Förderzeitraum

Ein fixes Enddatum ist auf der offiziellen Übersichtsseite nicht veröffentlicht.

So funktioniert die Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über die NÖ Wohnbauförderung mit den geforderten Plan-, Energie- und Personennachweisen.

Was sollte vor Projektbeginn beachtet werden?

Die Punkteberechnung sollte vor Projektfestlegung geprüft werden; Anlagen, die bereits Mindestvoraussetzung sind, können nicht immer zusätzlich bepunktet werden. Maßgeblich sind stets die aktuell veröffentlichten Bedingungen der zuständigen Förderstelle.