Sanierungsbonus Ein-/Zweifamilienhaus und Reihenhaus 2026

Gefördert wurden thermische Sanierungen bestehender Gebäude, darunter Außenwand-, Dach- und Deckendämmung sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Förderung im Überblick

Beendet

Gültigkeitszeitraum
Galt vom 24. November 2025 bis 2. Februar 2026
Mögliche Förderhöhe
Bei einer Einzelbauteilsanierung waren bis zu 5.000 Euro möglich. Die Förderung war mit maximal 30 % der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
Antragsfrist
Neue Registrierungen und Anträge sind nicht mehr möglich. Die Fördermittel wurden ausgeschöpft.

Förderung passend für

Bundesland
Österreichweit
Zielgruppe
Privatpersonen
Gebäudeart
Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus
Vorhaben
Außentüren Dämmung Fenster thermische Sanierung

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
26. Juli 2026

Beendet

Wer wird gefördert?

Diese Seite dokumentiert den früheren Sanierungsbonus für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser. Das Programm wurde am 2. Februar 2026 eingestellt. Neue Registrierungen und neue Anträge sind nicht mehr möglich.

Bereits vor der Einstellung vorhandene Registrierungen und Anträge bleiben gültig und werden nach den dafür maßgeblichen Bedingungen behandelt. Betroffene Personen sollten für ihren bestehenden Vorgang ausschließlich die offiziellen Informationen und Mitteilungen der Abwicklungsstelle heranziehen.

Was wird gefördert?

Gefördert wurden thermisch-energetische Sanierungen bestehender Wohngebäude. Bei einer Einzelbauteilsanierung konnten beispielsweise die Dämmung einer Außenwand oder der Austausch von Fenstern berücksichtigt werden.

Umfassende Sanierungen mussten den Heizwärmebedarf deutlich verringern oder einen vorgegebenen guten beziehungsweise klimaaktiv-Standard erreichen. Welche Maßnahmen und Nachweise im Einzelfall anerkannt wurden, richtete sich nach den damals geltenden Förderbedingungen.

Wichtige Voraussetzungen

  • Es werden keine neuen Registrierungen angenommen.
  • Es können keine neuen Förderanträge gestellt werden.
  • Nur bereits bestehende Registrierungen und Anträge behalten ihre Gültigkeit.
  • Für bestehende Vorgänge gelten die zugehörigen Fristen und Nachweispflichten weiter.

So funktioniert die Antragstellung

Eine neue Antragstellung ist nicht mehr möglich. Wer bereits rechtzeitig registriert war oder einen Antrag eingebracht hat, sollte den bestehenden Vorgang über die vorgesehenen offiziellen Wege weiterführen und angeforderte Unterlagen fristgerecht nachreichen.

Für bereits registrierte Personen ist entscheidend, welche Unterlagen und Termine in ihrem bestehenden Verfahren genannt wurden. Rückfragen sollten direkt über die offiziellen Kontaktwege des Programms geklärt werden. Eine neue Registrierung bleibt ausgeschlossen. Diese Darstellung enthält bewusst keinen Antragsaufruf. Sie dient ausschließlich der historischen Information und der Einordnung bereits laufender Verfahren.

Was sollte vor Beginn beachtet werden?

Aus diesem beendeten Programm lässt sich keine Förderzusage für neue Sanierungsvorhaben ableiten. Vor Beginn aktueller Maßnahmen sollte geprüft werden, ob andere Bundes- oder Landesprogramme verfügbar sind.

Bei einem bestehenden Vorgang sollten Rechnungen, Nachweise und Nachrichten der Abwicklungsstelle vollständig aufbewahrt werden. Maßgeblich bleiben die offiziellen Bedingungen des vorhandenen Antrags; diese Übersicht ersetzt keine individuelle Prüfung.