Wer wird gefördert?
Für Lastmanagement sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, bevollmächtigte Hausverwaltungen und bestimmte Bauträger berechtigt; für Wallboxen Privatpersonen mit zugelassenem E-Pkw.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Lastmanagementsysteme in größeren Wohngebäuden und dreiphasige intelligente Wallboxen mit mindestens 11 kW möglicher Bemessungsleistung.
Förderhöhe
Der Beitrag beträgt höchstens 30 Prozent der anrechenbaren Kosten. Einzelbeträge und Zuschläge richten sich ausschließlich nach der Richtlinie 2026.
Wichtige Voraussetzungen
Lastmanagement gilt für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen oder mehr als zehn Stellplätzen; Wallboxen müssen die technischen und nutzungsbezogenen Anforderungen erfüllen.
Ablauf der Antragstellung
Der Antrag wird nach Lieferung, Montage beziehungsweise Rechnungslegung online mit allen Nachweisen gestellt.
Fristen und Gültigkeit
Die Unterlagen gelten vom 1. Jänner bis längstens 31. Dezember 2026; der Antrag muss binnen sechs Monaten ab Rechnungsdatum erfolgen.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Vor Bestellung sind Förderfähigkeit, technische Spezifikation und Fristablauf anhand der Richtlinie zu kontrollieren.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Die Gewährung erfolgt nach Prüfung und nach Maßgabe verfügbarer Landesmittel.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.