Steiermark – Elektromobilität: Lastmanagementsysteme und Ladestationen 2026

Zuschüsse für intelligente Wallboxen und Lastmanagementsysteme an steirischen Wohnstandorten.

Förderung im Überblick

Aktiv

Gültigkeitszeitraum
Gültig vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026
Mögliche Förderhöhe
Höchstens 30 Prozent der anrechenbaren Kosten; laut Richtwert intelligente Wallbox maximal 300 Euro und Lastmanagement-Basisförderung bis 5.000 Euro.
Antragsfrist
Antrag nach Lieferung und Montage, innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum und längstens bis 31.12.2026.

Förderung passend für

Bundesland
Steiermark
Zielgruppe
Eigentümer Privatpersonen Unternehmen Wohnungseigentümer
Gebäudeart
Mehrfamilienhaus Privater Wohnstandort Wohngebäude
Vorhaben
E-Mobilität Energiemanagement Ladeinfrastruktur Lastmanagement Wallbox

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Für Lastmanagement sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, bevollmächtigte Hausverwaltungen und bestimmte Bauträger berechtigt; für Wallboxen Privatpersonen mit zugelassenem E-Pkw.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Lastmanagementsysteme in größeren Wohngebäuden und dreiphasige intelligente Wallboxen mit mindestens 11 kW möglicher Bemessungsleistung.

Förderhöhe

Der Beitrag beträgt höchstens 30 Prozent der anrechenbaren Kosten. Einzelbeträge und Zuschläge richten sich ausschließlich nach der Richtlinie 2026.

Wichtige Voraussetzungen

Lastmanagement gilt für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen oder mehr als zehn Stellplätzen; Wallboxen müssen die technischen und nutzungsbezogenen Anforderungen erfüllen.

Ablauf der Antragstellung

Der Antrag wird nach Lieferung, Montage beziehungsweise Rechnungslegung online mit allen Nachweisen gestellt.

Fristen und Gültigkeit

Die Unterlagen gelten vom 1. Jänner bis längstens 31. Dezember 2026; der Antrag muss binnen sechs Monaten ab Rechnungsdatum erfolgen.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Vor Bestellung sind Förderfähigkeit, technische Spezifikation und Fristablauf anhand der Richtlinie zu kontrollieren.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Die Gewährung erfolgt nach Prüfung und nach Maßgabe verfügbarer Landesmittel.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.