Oberösterreich – Sanierung von Häusern bis zu drei Wohnungen

Darlehenszuschuss oder Bauzuschuss für umfassende Sanierungen, Einzelbauteile sowie Zu- und Einbauten bei Häusern mit bis zu drei Wohnungen.

Förderung im Überblick

Aktiv

Mögliche Förderhöhe
Wahlweise Zuschüsse zu einem Darlehen im Ausmaß von 25 Prozent oder einmaliger Bauzuschuss von 15 Prozent; maßnahmenabhängige Kostenobergrenzen.
Antragsfrist
Kein fixes Enddatum veröffentlicht; Rechnungen dürfen bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als zwei Jahre sein.

Förderung passend für

Bundesland
Oberösterreich
Zielgruppe
Eigentümer Privatpersonen
Gebäudeart
Einfamilienhaus Haus mit bis zu drei Wohnungen
Vorhaben
Außentüren Dachsanierung Dämmung Einbau Fenster Kellerdeckendämmung Sanierung Zubau

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an förderbare Personen und private Gebäudeeigentümer von Häusern mit bis zu drei Wohnungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden umfassende Sanierung, bis zu zwei Einzelbauteile, substanzerhaltende Maßnahmen sowie neuer Wohnraum durch Zu- oder Einbau.

Förderhöhe

Die förderbaren Kosten betragen höchstens 50.000 Euro für umfassende Sanierung, 15.000 Euro je Einzelbauteil, 5.000 Euro für Substanzerhaltung sowie bis 10.000 Euro beim Einbau und 25.000 Euro beim Zubau. Darauf beziehen sich die gewählte Zuschussform und mögliche Boni.

Wichtige Voraussetzungen

Gebäudealter, Hauptwohnsitz, energetische Mindestanforderungen und fachgerechte Ausführung sind nachzuweisen.

Ablauf der Antragstellung

Der Antrag wird mit Kostenaufstellung, Rechnungen und erforderlichem energetischem Befund eingereicht.

Fristen und Gültigkeit

Die offizielle Seite nennt kein fixes Programmende. Rechnungen dürfen bei Einreichung grundsätzlich höchstens zwei Jahre alt sein.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Vor Umsetzung sind energetischer Befund, anerkannte Gewerke, Kostenobergrenzen und erforderliche Bauunterlagen zu klären.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Eine Förderung setzt die Prüfung und verfügbare Landesmittel voraus.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.