Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an förderbare Personen und private Gebäudeeigentümer von Häusern mit bis zu drei Wohnungen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden umfassende Sanierung, bis zu zwei Einzelbauteile, substanzerhaltende Maßnahmen sowie neuer Wohnraum durch Zu- oder Einbau.
Förderhöhe
Die förderbaren Kosten betragen höchstens 50.000 Euro für umfassende Sanierung, 15.000 Euro je Einzelbauteil, 5.000 Euro für Substanzerhaltung sowie bis 10.000 Euro beim Einbau und 25.000 Euro beim Zubau. Darauf beziehen sich die gewählte Zuschussform und mögliche Boni.
Wichtige Voraussetzungen
Gebäudealter, Hauptwohnsitz, energetische Mindestanforderungen und fachgerechte Ausführung sind nachzuweisen.
Ablauf der Antragstellung
Der Antrag wird mit Kostenaufstellung, Rechnungen und erforderlichem energetischem Befund eingereicht.
Fristen und Gültigkeit
Die offizielle Seite nennt kein fixes Programmende. Rechnungen dürfen bei Einreichung grundsätzlich höchstens zwei Jahre alt sein.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Vor Umsetzung sind energetischer Befund, anerkannte Gewerke, Kostenobergrenzen und erforderliche Bauunterlagen zu klären.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Eine Förderung setzt die Prüfung und verfügbare Landesmittel voraus.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.