Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich vorwiegend an private Haushalte und Landwirte sowie natürliche und juristische Personen mit überwiegend privat oder land- und forstwirtschaftlich genutztem Gebäude.
Was wird gefördert?
Gefördert werden klimafreundliche Nah- oder Fernwärmeanschlüsse, Biomasse-Zentralheizungen und geeignete Wärmepumpen mit wassergeführter Wärmeverteilung.
Förderhöhe
Der nicht rückzahlbare Direktzuschuss beträgt 3.000 Euro und höchstens 40 Prozent der relevanten Investitionskosten. Einschlägige Bundes- und Landesmittel sind gemeinsam auf 75 Prozent begrenzt.
Wichtige Voraussetzungen
Technische Qualitätsanforderungen, Heizlast, Dämmung der Leitungen und bei Wärmepumpen die zulässige Vorlauftemperatur sind einzuhalten.
Ablauf der Antragstellung
Zuerst erfolgt die verbindliche Online-Registrierung, danach Umsetzung und elektronischer Antrag über den persönlichen Zugangslink.
Fristen und Gültigkeit
Registrierung solange Budget verfügbar ist; Fertigstellung und Antrag innerhalb von neun Monaten, abhängig vom Ausgangssystem teilweise zusätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Rechnung oder Bundesauszahlung.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Vor Bestellung sind Förderkombination, technische Eignung und Registrierungszeitpunkt anhand der aktuellen Richtlinie zu prüfen.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Nach abgeschlossener Registrierung sind Mittel reserviert; Registrierungen sind nur solange Budget verfügbar ist möglich.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.