Salzburger Förderung – Erneuerbare Zentralheizungen

Direktzuschuss für erneuerbare Zentralheizungen und klimafreundliche Nah- oder Fernwärmeanschlüsse in Salzburg.

Förderung im Überblick

Aktiv

Mögliche Förderhöhe
3.000 Euro Direktzuschuss, höchstens 40 Prozent der förderungsrelevanten Investitionskosten; gemeinsam mit genannten Bundesförderungen höchstens 75 Prozent der Kosten.
Antragsfrist
Registrierung solange Budgetmittel verfügbar sind; Fertigstellung und Antrag grundsätzlich innerhalb von neun Monaten nach Registrierung.

Förderung passend für

Bundesland
Salzburg
Zielgruppe
Landwirte Privatpersonen
Gebäudeart
landwirtschaftliches Gebäude Wohngebäude
Vorhaben
erneuerbare Heizung Fernwärme Heizungstausch Holzheizung Wärmepumpe

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich vorwiegend an private Haushalte und Landwirte sowie natürliche und juristische Personen mit überwiegend privat oder land- und forstwirtschaftlich genutztem Gebäude.

Was wird gefördert?

Gefördert werden klimafreundliche Nah- oder Fernwärmeanschlüsse, Biomasse-Zentralheizungen und geeignete Wärmepumpen mit wassergeführter Wärmeverteilung.

Förderhöhe

Der nicht rückzahlbare Direktzuschuss beträgt 3.000 Euro und höchstens 40 Prozent der relevanten Investitionskosten. Einschlägige Bundes- und Landesmittel sind gemeinsam auf 75 Prozent begrenzt.

Wichtige Voraussetzungen

Technische Qualitätsanforderungen, Heizlast, Dämmung der Leitungen und bei Wärmepumpen die zulässige Vorlauftemperatur sind einzuhalten.

Ablauf der Antragstellung

Zuerst erfolgt die verbindliche Online-Registrierung, danach Umsetzung und elektronischer Antrag über den persönlichen Zugangslink.

Fristen und Gültigkeit

Registrierung solange Budget verfügbar ist; Fertigstellung und Antrag innerhalb von neun Monaten, abhängig vom Ausgangssystem teilweise zusätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Rechnung oder Bundesauszahlung.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Vor Bestellung sind Förderkombination, technische Eignung und Registrierungszeitpunkt anhand der aktuellen Richtlinie zu prüfen.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Nach abgeschlossener Registrierung sind Mittel reserviert; Registrierungen sind nur solange Budget verfügbar ist möglich.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.