Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind e5-Gemeinden für Gebäude im Eigentum der Gemeinde.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Ersatz fossiler Kessel oder Strom-Direktheizungen durch Pellets-, Hackgut- oder Scheitholzanlagen, bestimmte Wärmepumpen-Wärmequellen oder erneuerbare Fernwärme.
Förderhöhe
Die Gesamtförderung beträgt je nach Nennwärmeleistung bis zu 11.000, 14.000, 17.000 oder 20.000 Euro; über 100 kW bis 40 Prozent. Pauschalen unter 100 kW sind auf 50 Prozent begrenzt.
Wichtige Voraussetzungen
Es handelt sich um eine Anschlussförderung mit vorgegebenen Bundes-, GAF-, KIP- und Landesmitteln; die jeweilige Kombination muss förderkonform sein.
Ablauf der Antragstellung
Vor Antragstellung sind Registrierung und Freischaltung bei der zuständigen Fachstelle erforderlich.
Fristen und Gültigkeit
Kein fixes Enddatum veröffentlicht; Antrag nur nach Freischaltung und solange Mittel verfügbar sind.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Vor Bestellung sind die notwendige Kofinanzierung, technische Alternative und Fördergrenzen schriftlich zu klären.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Die Registrierung und Förderung sind von verfügbaren Mitteln und der jeweiligen Kofinanzierung abhängig.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.