Salzburger Ölkessel-raus-Bonus für e5-Gemeinden

Anschlussförderung für e5-Gemeinden beim Austausch fossiler Heizungen in Gemeindegebäuden.

Förderung im Überblick

Aktiv

Mögliche Förderhöhe
Gesamtförderung nach Leistungsklasse bis 11.000, 14.000, 17.000 oder 20.000 Euro; über 100 kW bis 40 Prozent, unter 100 kW höchstens 50 Prozent der förderbaren Kosten.
Antragsfrist
Registrierung und Freischaltung vor Antragstellung; solange das Programm und Budget verfügbar sind.

Förderung passend für

Bundesland
Salzburg
Zielgruppe
Gemeinden
Gebäudeart
Gemeindegebäude kommunales Gebäude
Vorhaben
erneuerbare Heizung Fernwärme Heizungstausch Holzheizung Wärmepumpe

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Förderberechtigt sind e5-Gemeinden für Gebäude im Eigentum der Gemeinde.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Ersatz fossiler Kessel oder Strom-Direktheizungen durch Pellets-, Hackgut- oder Scheitholzanlagen, bestimmte Wärmepumpen-Wärmequellen oder erneuerbare Fernwärme.

Förderhöhe

Die Gesamtförderung beträgt je nach Nennwärmeleistung bis zu 11.000, 14.000, 17.000 oder 20.000 Euro; über 100 kW bis 40 Prozent. Pauschalen unter 100 kW sind auf 50 Prozent begrenzt.

Wichtige Voraussetzungen

Es handelt sich um eine Anschlussförderung mit vorgegebenen Bundes-, GAF-, KIP- und Landesmitteln; die jeweilige Kombination muss förderkonform sein.

Ablauf der Antragstellung

Vor Antragstellung sind Registrierung und Freischaltung bei der zuständigen Fachstelle erforderlich.

Fristen und Gültigkeit

Kein fixes Enddatum veröffentlicht; Antrag nur nach Freischaltung und solange Mittel verfügbar sind.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Vor Bestellung sind die notwendige Kofinanzierung, technische Alternative und Fördergrenzen schriftlich zu klären.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Die Registrierung und Förderung sind von verfügbaren Mitteln und der jeweiligen Kofinanzierung abhängig.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.