Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt können Eigentümer, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte sein.
Was wird gefördert?
2026 sind insbesondere alters- und behindertengerechte Sanitär- und Ausstattungsmaßnahmen sowie Personenaufzüge beantragbar. Energetische Sanierungen sind auf dieser Programmseite ausdrücklich nicht förderbar.
Förderhöhe
Der Zuschuss ist mit 25 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt; die förderbaren Kosten sind je Maßnahme gedeckelt.
Wichtige Voraussetzungen
Je nach Maßnahme gelten Anforderungen an Hauptwohnsitz, Gebäudealter und Bedarf. Für barrierefreie Maßnahmen bestehen Ausnahmen vom allgemeinen Gebäudealter.
Ablauf der Antragstellung
Die Registrierung erfolgt vor Auftragsvergabe; anschließend wird das Ansuchen über den Online-Assistenten mit den erforderlichen Unterlagen gestellt.
Fristen und Gültigkeit
Die offizielle Seite nennt kein fixes Programmende. Die Registrierung muss grundsätzlich vor Auftragserteilung stattfinden.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Vor jeder Auftragserteilung ist die Online-Registrierung vorzunehmen und die aktuelle Übergangsregelung zu prüfen.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Eine Förderung wird nur nach Prüfung und im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.