Salzburger Sanierungsförderung – Barrierefreiheit und Personenaufzüge

Zuschuss für alters- und behindertengerechte Sanierungen sowie Personenaufzüge; energetische Maßnahmen sind 2026 nicht Teil dieses Programms.

Förderung im Überblick

Aktiv

Mögliche Förderhöhe
Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von höchstens 25 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten; maßnahmenabhängige Kostenobergrenzen.
Antragsfrist
Registrierung grundsätzlich vor Auftragserteilung; Antrag nach den aktuellen Vorgaben der Förderstelle.

Förderung passend für

Bundesland
Salzburg
Zielgruppe
Eigentümer Mieter Privatpersonen Wohnungseigentümer
Gebäudeart
Mehrfamilienhaus Wohnhaus Wohnheim Wohnung
Vorhaben
altersgerechtes Wohnen Barrierefreiheit Personenaufzug Sanitärbereich

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt können Eigentümer, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter und sonstige Nutzungsberechtigte sein.

Was wird gefördert?

2026 sind insbesondere alters- und behindertengerechte Sanitär- und Ausstattungsmaßnahmen sowie Personenaufzüge beantragbar. Energetische Sanierungen sind auf dieser Programmseite ausdrücklich nicht förderbar.

Förderhöhe

Der Zuschuss ist mit 25 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten begrenzt; die förderbaren Kosten sind je Maßnahme gedeckelt.

Wichtige Voraussetzungen

Je nach Maßnahme gelten Anforderungen an Hauptwohnsitz, Gebäudealter und Bedarf. Für barrierefreie Maßnahmen bestehen Ausnahmen vom allgemeinen Gebäudealter.

Ablauf der Antragstellung

Die Registrierung erfolgt vor Auftragsvergabe; anschließend wird das Ansuchen über den Online-Assistenten mit den erforderlichen Unterlagen gestellt.

Fristen und Gültigkeit

Die offizielle Seite nennt kein fixes Programmende. Die Registrierung muss grundsätzlich vor Auftragserteilung stattfinden.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Vor jeder Auftragserteilung ist die Online-Registrierung vorzunehmen und die aktuelle Übergangsregelung zu prüfen.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Eine Förderung wird nur nach Prüfung und im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.