Wer wird gefördert?
Anträge können Eigentümer einer Wohnung oder Liegenschaft sowie Mieter einer Wohnung stellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden barrierefreier Zugang, barrierefreie Wohn- und Schlafverhältnisse sowie die Ausstattung von Sanitäreinheiten.
Förderhöhe
Der einmalige nicht rückzahlbare Beitrag beträgt 30 Prozent der anerkannten Kosten.
Wichtige Voraussetzungen
Die Maßnahme und Kosten müssen den aktuellen Förderungsinformationen entsprechen; eine Kombination mit der umfassenden Sanierung ist nicht möglich.
Ablauf der Antragstellung
Das Ansuchen kann online mit den geforderten Formularen, Nachweisen und Kostenunterlagen gestellt werden.
Fristen und Gültigkeit
Die offizielle Seite nennt kein fixes Programmende.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Vor Beauftragung sind Förderfähigkeit, notwendige Nachweise und die zulässige Kombination mit anderen Förderungen zu prüfen.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Eine Zusage erfolgt nur nach Prüfung und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.