Steiermark – Barrierefreies und altengerechtes Wohnen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für barrierefreie Zugänge, Wohnbereiche und Sanitäreinheiten.

Förderung im Überblick

Aktiv

Mögliche Förderhöhe
Einmaliger nicht rückzahlbarer Förderungsbeitrag in Höhe von 30 Prozent der anerkannten Kosten.
Antragsfrist
Kein fixes Enddatum veröffentlicht; Antrag nach den aktuellen Vorgaben und solange Budget verfügbar ist.

Förderung passend für

Bundesland
Steiermark
Zielgruppe
Eigentümer Mieter Privatpersonen
Gebäudeart
Wohnhaus Wohnung
Vorhaben
altersgerechtes Wohnen barrierefreier Zugang Barrierefreiheit Sanitärbereich

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Anträge können Eigentümer einer Wohnung oder Liegenschaft sowie Mieter einer Wohnung stellen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden barrierefreier Zugang, barrierefreie Wohn- und Schlafverhältnisse sowie die Ausstattung von Sanitäreinheiten.

Förderhöhe

Der einmalige nicht rückzahlbare Beitrag beträgt 30 Prozent der anerkannten Kosten.

Wichtige Voraussetzungen

Die Maßnahme und Kosten müssen den aktuellen Förderungsinformationen entsprechen; eine Kombination mit der umfassenden Sanierung ist nicht möglich.

Ablauf der Antragstellung

Das Ansuchen kann online mit den geforderten Formularen, Nachweisen und Kostenunterlagen gestellt werden.

Fristen und Gültigkeit

Die offizielle Seite nennt kein fixes Programmende.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Vor Beauftragung sind Förderfähigkeit, notwendige Nachweise und die zulässige Kombination mit anderen Förderungen zu prüfen.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Eine Zusage erfolgt nur nach Prüfung und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.