Sauber Heizen für Alle 2026

Die beendete soziale Zusatzförderung unterstützte einkommensschwache private Gebäudeeigentümer beim Ersatz fossiler Heizungen durch klimafreundliche Systeme.

Förderung im Überblick

Beendet

Gültigkeitszeitraum
Galt vom 1. Jänner 2026 bis 10. Juli 2026
Mögliche Förderhöhe
Soziale Zusatzförderung gemeinsam mit der Bundes- und jeweiligen Landesförderung. Die konkrete Höhe hängt von Einkommen, Heizungssystem, förderfähigen Kosten und Bundesland ab.
Antragsfrist
Neue Registrierungen sind seit 10. Juli 2026 nicht mehr möglich. Bereits rechtzeitig registrierte Personen können ihr bestehendes Verfahren fortsetzen.

Förderung passend für

Bundesland
Österreichweit
Zielgruppe
Einkommensschwache private Gebäudeeigentümer
Gebäudeart
Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus mit Hauptwohnsitz am Projektstandort
Vorhaben
Fernwärme Heizungstausch Holzheizung Wärmepumpe

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
26. Juli 2026

Beendet

Wer wird gefördert?

Das Programm richtete sich an einkommensschwache private Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses beziehungsweise Reihenhauses. Der Hauptwohnsitz musste sich am Projektstandort befinden.

Was wird gefördert?

Gefördert wurde der Ersatz einer fossilen Raumheizung oder elektrischer Nacht- und Direktspeicheröfen durch Nah- oder Fernwärme, eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe.

Wichtige Voraussetzungen

  • Die soziale Bedürftigkeit musste nach den Programmbedingungen nachgewiesen werden.
  • Das Gebäude musste dem förderfähigen privaten Wohnbereich entsprechen.
  • Bundes- und jeweilige Landesförderung wurden gemeinsam berücksichtigt.
  • Neue Registrierungen sind seit 10. Juli 2026 nicht mehr möglich.

Förderhöhe

Die konkrete soziale Zusatzförderung hing von Einkommen, gewähltem Heizungssystem, förderfähigen Kosten und Bundesland ab. Eine einheitliche pauschale Förderhöhe bestand nicht.

So funktioniert die Antragstellung

Neue Registrierungen sind beendet. Personen, die sich rechtzeitig registriert haben, können ihr bestehendes Verfahren nach den Mitteilungen der Abwicklungs- und Landesförderungsstellen fortsetzen.

Was sollte vor Beginn beachtet werden?

Diese Übersicht eröffnet keine neue Antragstellung und zeigt deshalb keinen Antragsbutton. Bereits registrierte Personen sollten Fristen, Energieberatung und erforderliche Unterlagen ausschließlich anhand ihres bestehenden Verfahrens prüfen.