Beendet
Wer wird gefördert?
Das Programm richtete sich an einkommensschwache private Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses beziehungsweise Reihenhauses. Der Hauptwohnsitz musste sich am Projektstandort befinden.
Was wird gefördert?
Gefördert wurde der Ersatz einer fossilen Raumheizung oder elektrischer Nacht- und Direktspeicheröfen durch Nah- oder Fernwärme, eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe.
Wichtige Voraussetzungen
- Die soziale Bedürftigkeit musste nach den Programmbedingungen nachgewiesen werden.
- Das Gebäude musste dem förderfähigen privaten Wohnbereich entsprechen.
- Bundes- und jeweilige Landesförderung wurden gemeinsam berücksichtigt.
- Neue Registrierungen sind seit 10. Juli 2026 nicht mehr möglich.
Förderhöhe
Die konkrete soziale Zusatzförderung hing von Einkommen, gewähltem Heizungssystem, förderfähigen Kosten und Bundesland ab. Eine einheitliche pauschale Förderhöhe bestand nicht.
So funktioniert die Antragstellung
Neue Registrierungen sind beendet. Personen, die sich rechtzeitig registriert haben, können ihr bestehendes Verfahren nach den Mitteilungen der Abwicklungs- und Landesförderungsstellen fortsetzen.
Was sollte vor Beginn beachtet werden?
Diese Übersicht eröffnet keine neue Antragstellung und zeigt deshalb keinen Antragsbutton. Bereits registrierte Personen sollten Fristen, Energieberatung und erforderliche Unterlagen ausschließlich anhand ihres bestehenden Verfahrens prüfen.