Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich nach Maßgabe der Richtlinie an Förderwerbende für Wohnobjekte im Burgenland.
Was wird gefördert?
Förderbar sind der Tausch eines mindestens 15 Jahre alten Heizsystems durch Wärmepumpe oder Holzheizung, thermische Solaranlagen sowie Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen.
Wichtige Voraussetzungen
Es gelten technische Mindestanforderungen, Nachweispflichten und die in der Richtlinie festgelegten Kostenabgrenzungen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 30 Prozent der anrechenbaren Kosten, begrenzt durch maßnahmenspezifische Grund- und Höchstbeträge.
Fristen und Förderzeitraum
Die Förderperiode ist 2026. Ansuchen müssen grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Rechnungsdatum eingereicht werden.
So funktioniert die Antragstellung
Der Antrag kann über das offizielle Online-Formular oder mit dem bereitgestellten Antragsformular eingebracht werden.
Was sollte vor Projektbeginn beachtet werden?
Rechnungen, Zahlungsnachweise und technische Unterlagen sollten vollständig vorliegen; die Förderbedingungen sind vor Beauftragung zu prüfen. Maßgeblich sind stets die aktuell veröffentlichten Bedingungen der zuständigen Förderstelle.