Förderung von nachhaltigen Technologien zur Ökoenergieerzeugung sowie zur Steigerung der Energieeffizienz 2026

Gefördert werden im Burgenland der Tausch älterer Heizsysteme, thermische Solaranlagen sowie Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen.

Förderung im Überblick

Aktiv

Gültigkeitszeitraum
Gültig vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026
Mögliche Förderhöhe
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von grundsätzlich 30 % der anrechenbaren Kosten; Grund- und Höchstbeträge sind je Maßnahme in der Richtlinie 2026 festgelegt.
Antragsfrist
Spätestens sechs Monate ab Rechnungsdatum beziehungsweise ab Fertigstellungsanzeige oder Inbetriebnahme, soweit diese den Abschluss des Vorhabens markiert.

Förderung passend für

Bundesland
Burgenland
Zielgruppe
Eigentümer Privatpersonen
Gebäudeart
Wohngebäude
Vorhaben
Heizungstausch Holzheizung Klimaanpassung Solarthermie Wärmepumpe

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
28. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich nach Maßgabe der Richtlinie an Förderwerbende für Wohnobjekte im Burgenland.

Was wird gefördert?

Förderbar sind der Tausch eines mindestens 15 Jahre alten Heizsystems durch Wärmepumpe oder Holzheizung, thermische Solaranlagen sowie Regen- oder Brunnenwassernutzungsanlagen.

Wichtige Voraussetzungen

Es gelten technische Mindestanforderungen, Nachweispflichten und die in der Richtlinie festgelegten Kostenabgrenzungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt grundsätzlich 30 Prozent der anrechenbaren Kosten, begrenzt durch maßnahmenspezifische Grund- und Höchstbeträge.

Fristen und Förderzeitraum

Die Förderperiode ist 2026. Ansuchen müssen grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Rechnungsdatum eingereicht werden.

So funktioniert die Antragstellung

Der Antrag kann über das offizielle Online-Formular oder mit dem bereitgestellten Antragsformular eingebracht werden.

Was sollte vor Projektbeginn beachtet werden?

Rechnungen, Zahlungsnachweise und technische Unterlagen sollten vollständig vorliegen; die Förderbedingungen sind vor Beauftragung zu prüfen. Maßgeblich sind stets die aktuell veröffentlichten Bedingungen der zuständigen Förderstelle.