Steiermark – Eigenheimförderung

Gestaffeltes Landesdarlehen für neue Eigenheime sowie neue abgeschlossene Wohnungen durch Zu- oder Einbau.

Förderung im Überblick

Aktiv

Mögliche Förderhöhe
Gestaffeltes Landesdarlehen bis höchstens 80.000 Euro, Laufzeit 30 Jahre und Verzinsung höchstens 1,50 Prozent jährlich.
Antragsfrist
Kein fixes Enddatum veröffentlicht; Antrag vor Abschluss, Bezug oder Fertigstellungsanzeige und solange Budget verfügbar ist.

Förderung passend für

Bundesland
Steiermark
Zielgruppe
Eigentümer Familien Jungfamilien Privatpersonen
Gebäudeart
Einfamilienhaus Wohngebäude Zweifamilienhaus
Vorhaben
Einbau Generationenwohnen Neubau Zubau

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
27. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigte und bestimmte nahe Angehörige bei erfüllter Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Eigenheime mit ein oder zwei Wohnungen sowie der Zu- oder Einbau einer neuen abgeschlossenen Wohnung.

Förderhöhe

Grundbetrag und Zuschläge für weitere Haushaltsmitglieder, nachwachsende Rohstoffe, Jungfamilien, Generationenwohnen oder Gruppen sind kombinierbar, insgesamt höchstens 80.000 Euro.

Wichtige Voraussetzungen

Siedlungsschwerpunkt, Wohnnutzfläche, Energieberatung, ganzjährige Bewohnung, Einkommen, Eigenmittel und grundbücherliche Sicherstellung sind zu beachten.

Ablauf der Antragstellung

Das Ansuchen wird mit Richtliniennachweisen und Projektunterlagen vor Abschluss des Vorhabens eingebracht.

Fristen und Gültigkeit

Kein fixes Programmende veröffentlicht; bei Bezug, Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?

Vor Baubeginn beziehungsweise jedenfalls vor Fertigstellung sind Energieberatung, Förderansuchen und Finanzierungsnachweise abzustimmen.

Hinweis auf Budgetverfügbarkeit

Förderungen sind nur nach Maßgabe vorhandener Mittel möglich; am Prüfdatum zeigte die Seite noch Budget.

Hinweis zur offiziellen Quelle

Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.