Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigte und bestimmte nahe Angehörige bei erfüllter Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Eigenheime mit ein oder zwei Wohnungen sowie der Zu- oder Einbau einer neuen abgeschlossenen Wohnung.
Förderhöhe
Grundbetrag und Zuschläge für weitere Haushaltsmitglieder, nachwachsende Rohstoffe, Jungfamilien, Generationenwohnen oder Gruppen sind kombinierbar, insgesamt höchstens 80.000 Euro.
Wichtige Voraussetzungen
Siedlungsschwerpunkt, Wohnnutzfläche, Energieberatung, ganzjährige Bewohnung, Einkommen, Eigenmittel und grundbücherliche Sicherstellung sind zu beachten.
Ablauf der Antragstellung
Das Ansuchen wird mit Richtliniennachweisen und Projektunterlagen vor Abschluss des Vorhabens eingebracht.
Fristen und Gültigkeit
Kein fixes Programmende veröffentlicht; bei Bezug, Benützungsbewilligung oder Fertigstellungsanzeige ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Was ist vor Bestellung oder Baubeginn zu beachten?
Vor Baubeginn beziehungsweise jedenfalls vor Fertigstellung sind Energieberatung, Förderansuchen und Finanzierungsnachweise abzustimmen.
Hinweis auf Budgetverfügbarkeit
Förderungen sind nur nach Maßgabe vorhandener Mittel möglich; am Prüfdatum zeigte die Seite noch Budget.
Hinweis zur offiziellen Quelle
Diese Darstellung ist eine redaktionelle Momentaufnahme mit Prüfstand 27. Juli 2026. Ausschließlich die jeweils aktuellen Bedingungen, Richtlinien und Entscheidungen der offiziellen Förderstelle sind verbindlich. Vor einer Veröffentlichung und vor jeder finanziellen oder rechtlichen Entscheidung müssen Status, Fristen, Förderhöhe und Voraussetzungen erneut bei der offiziellen Förderstelle geprüft werden.