Tiroler Wohnhaussanierung – Wärmepumpenheizung

Die Tiroler Wohnhaussanierung unterstützt den Einbau einer Wärmepumpe als Hauptheizung in bestehenden Wohnhäusern und Heimen.

Förderung im Überblick

Aktiv

Mögliche Förderhöhe
Einmalzuschuss von 25 Prozent der förderbaren Kosten oder Annuitätenzuschuss von 35 Prozent der Anfangsbelastung des Bankkredits. Die Kostenobergrenzen hängen von Leistung und Art der Wärmepumpe ab.
Antragsfrist
Kein fester Endtermin auf der offiziellen Informationsseite veröffentlicht.

Förderung passend für

Bundesland
Tirol
Zielgruppe
Gebäudeeigentümer Privatpersonen
Gebäudeart
Bestehendes Wohnhaus oder bestehendes Heim mit einer mehr als zehn Jahre alten Baubewilligung
Vorhaben
Heizungstausch Heizungsverteilung Wärmepumpe

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
26. Juli 2026

Wer wird gefördert?

Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und Gebäudeeigentümer, die ein bestehendes Wohnhaus oder Heim in Tirol sanieren. Die behördliche Baubewilligung muss bei Einreichung älter als zehn Jahre sein.

Was wird gefördert?

Unterstützt wird der Tausch oder erstmalige Einbau einer Luft-, Erdreich- oder Wasser-Wärmepumpe als Hauptheizung. Maßnahmen an der Heizungsverteilung können den anerkennbaren Kostenrahmen ergänzen.

Wichtige Voraussetzungen

  • Die Wärmepumpe muss als Hauptheizung dienen.
  • Eine Hybridanlage mit fossilen Energieträgern ist nicht zulässig.
  • Technische Vorgaben zu Gütesiegel, Kältemittel und Vorlauftemperatur sind einzuhalten.
  • Reine Warmwasserwärmepumpen sind in dieser Maßnahme nicht umfasst.

Förderhöhe

Möglich ist ein Einmalzuschuss von 25 Prozent der förderbaren Kosten oder ein Annuitätenzuschuss von 35 Prozent der Anfangsbelastung des Bankkredits. Kostenobergrenzen richten sich nach Art und Nennwärmeleistung der Anlage.

So funktioniert die Antragstellung

Für die Antragstellung sind die allgemeinen und spezifischen Förderungsunterlagen des Landes Tirol maßgeblich. Auf der offiziellen Informationsseite ist kein fester Endtermin veröffentlicht.

Was sollte vor Beginn beachtet werden?

Vor der Beauftragung sollten Förderfähigkeit, technische Produktanforderungen und die jeweils geltenden Kostenobergrenzen geprüft werden. Auch die erforderliche Anlagennummer und Nachweise anderer Förderstellen sind rechtzeitig vorzubereiten. Eine Förderung ist erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen möglich.