Wiener Förderung für Fassadenbegrünung am Privatgrundstück

Die derzeit beendete Wiener Förderung unterstützte Fassadenbegrünungen auf Privatgrundstücken einschließlich bestimmter Bewässerungs- und Pflanzmaßnahmen.

Förderung im Überblick

Beendet

Mögliche Förderhöhe
Bis zu 100 Euro pro Quadratmeter geplanter Begrünungsfläche. Maximal 5.000 Euro pro Liegenschaft.
Antragsfrist
Derzeit ist keine Einreichung möglich, weil die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind.

Förderung passend für

Bundesland
Wien
Zielgruppe
andere berechtigte Förderungswerber Private Liegenschaftseigentümer
Gebäudeart
Gebäude auf Privatgrundstücken in Wien
Vorhaben
Bewässerung Fassadenbegrünung Klimaanpassung Zisterne

Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Informationen und Förderbedingungen der zuständigen offiziellen Stelle.

Zuletzt fachlich geprüft am
26. Juli 2026

Beendet

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtete sich an private Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer sowie andere berechtigte Förderungswerber für Gebäude auf Privatgrundstücken in Wien.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden konnten mehrjährige Pflanzen, Rankgerüste, Pflanzflächen, Bewässerungsanlagen, Zisternen und Überwuchsleisten, sofern die jeweiligen Bedingungen erfüllt waren.

Wichtige Voraussetzungen

  • Die Liegenschaft musste in Wien liegen und durfte nicht im Grünland liegen.
  • Die Maßnahme durfte nicht aufgrund einer Baueinreichung verpflichtend sein.
  • Die Begrünung musste grundsätzlich mindestens 15 Jahre erhalten bleiben.
  • Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen blieben von der Förderung unberührt.
  • Die verfügbaren Fördermittel sind derzeit ausgeschöpft.

Förderhöhe

Vorgesehen waren bis zu 100 Euro pro Quadratmeter geplanter Begrünungsfläche und maximal 5.000 Euro pro Liegenschaft.

So funktioniert die Antragstellung

Eine neue Einreichung ist derzeit nicht möglich. Vor der Budgetausschöpfung musste der Antrag grundsätzlich vor Beginn der Projektumsetzung mit den geforderten Unterlagen gestellt werden.

Was sollte vor Beginn beachtet werden?

Diese beendete Förderung darf nicht als aktuelle Förderzusage verstanden werden. Für künftige Möglichkeiten und bereits bestehende Vorgänge sind ausschließlich die aktuellen Informationen der Stadt Wien maßgeblich.