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4 Förderungen gefunden


Aktiv

Burgenländische Wohnbauförderung – Sanierung allgemein

Das Land Burgenland unterstützt allgemeine Sanierungen, thermische Verbesserungen und barrierefreie Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden.

Bundesland:
Burgenland
Außentüren
Barrierefreiheit
Dämmung
Fenster
Fernwärme
Sanierung
thermische Sanierung
Mögliche Förderhöhe

Die Förderhöhe richtet sich nach der konkreten Maßnahme und den jeweils geltenden Bestimmungen der Burgenländischen Wohnbauförderung; es wird kein pauschaler Höchstbetrag ausgewiesen.

Förderungszeitraum

Laufend – keine feste Laufzeit veröffentlicht


Aktiv

Kärntner Sanierungs-Euro – Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen 2026–2028

Nicht rückzahlbarer Zuschuss für energetische Sanierungen, Heizungstausch, Barrierefreiheit und den Erwerb bestimmter Altobjekte in Kärnten.

Bundesland:
Kärnten
Barrierefreiheit
Dämmung
Fenster
Heizungstausch
Sanierung
Solarthermie
thermische Sanierung
Mögliche Förderhöhe

Nicht rückzahlbarer Zuschuss nach Richtlinie; die tatsächliche Höhe hängt von Abschnitt, Maßnahme und anerkannten Kosten ab.

Förderungszeitraum

Gültig vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2028


Aktiv

Steiermark – Große Eigenheimsanierung 2026

Kombination aus Landesdarlehen für den Erwerb eines sanierungsbedürftigen Eigenheims und Zuschuss für die anschließende thermische Sanierung.

Bundesland:
Steiermark
Dämmung
Fenster
Hauskauf
Sanierung
thermische Sanierung
Mögliche Förderhöhe

Landesdarlehen bis 80.000 Euro; thermische Sanierung bis 30 Prozent, höchstens 24.000 Euro beziehungsweise bei nachwachsenden Rohstoffen höchstens 27.000 Euro.

Förderungszeitraum

Gültig seit 1. März 2026


Aktiv

Steiermark – Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept 2026

Investitionskostenzuschuss für thermische Sanierungen mit verpflichtender Registrierung vor Maßnahmenbeginn.

Bundesland:
Steiermark
Dämmung
Energieeffizienz
Fenster
Sanierung
thermische Sanierung
Mögliche Förderhöhe

Einmaliger Investitionskostenzuschuss abhängig von der Zahl gleichzeitig umgesetzter Maßnahmen; zusammen mit einer Bundesförderung höchstens 30 Prozent der förderungsfähigen Kosten.

Förderungszeitraum

Gültig vom 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2026